FAQ Erlösbeteiligung Kinofilm und Folgevergütung Netflix2023-10-28T19:02:10+02:00

DAS FAQ ZUR ERLÖSBETEILIGUNG VON KINOFILMEN UND ZUR FOLGE- UND ZWEITVERWERTUNGS-VERGÜTUNG VON DEUTSCHEN NETFLIX-PRODUKTIONEN

2019 wurden erstmals in Deutschland Gelder nach dem Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm an berechtigte Filmschaffende ausgezahlt – wir berichteten.
Diese sogenannte Kinoerlösbeteiligung ist ein großer Durchbruch im Bemühen um die urheberische Anerkennung der Filmtonschaffenden in Deutschland. Nicht nur für diese stellt die Regelung ein Novum dar und wirft viele Fragen auf.

Mit diesem FAQ möchten wir einige Fragen zur Ausschüttung der Erlösbeteiligungen von Kinofilmen und zu Folge- und Zweitverwertungsvergütungen von deutschen Netflix-Produktionen beantworten.

Wie kamen die Erlösbeteiligung Kinofilm bzw. die Folge- und Zweitverwertungsvergütungen für Netflix-Produktionen zustande?2023-10-28T17:24:18+02:00

Um der Novellierung des Urhebergesetzes gerecht zu werden, handelten 2012 und 2013 die Gewerkschaft ver.di zusammen mit dem BFFS und der Produzentenallianz einen Zusatz zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) aus. Dieser „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ wurde im März 2013 unterzeichnet.

2019 wurden erstmals in Deutschland Gelder nach dem Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm an berechtigte Filmschaffende ausgezahlt – wir berichteten. Diese sogenannte Kinoerlösbeteiligung war ein großer Durchbruch im Bemühen um die Anerkennung der Urheberschaft der Filmtonschaffenden in Deutschland.

2022 verhandelte die Gewerkschaft ver.di zusammen mit dem BFFS und mit Netflix zwei weitere Verträge aus, welche die Folge- und Zweitverwertungsvergütung für deutsche Netflix-Produktionen (Serien und Film) regeln.

Gilt die Beteiligung nur für Mitglieder der Berufsvereinigung Filmton?2021-07-28T21:11:55+02:00

Die bvft vertrat in der sogenannten Binnenverteilungsrunde den Filmton gegenüber den anderen Gewerken, das Ergebnis dieser Verhandlungen kommt aber natürlich allen Filmtonschaffenden zu gute.

Wer verteilt das Geld?2023-10-28T17:27:12+02:00

Kinofilm

Die Ausschüttung der Gelder der Erlösbeteiligung Kinofilm wird durch die Deutsche Schauspielkasse deska vorgenommen. Diese wurde vom Bundesverband Schauspiel (BFFS) zur Verteilung der Beträge an die Schauspieler*innen gegründet, unternimmt jedoch inzwischen die Verteilung für alle berechtigten Filmgewerke.

Ansprechperson ist Sigrid Müller. Sie ist per E-Mail erreichbar über sigrid.mueller@schauspielkasse.de.

Netflixproduktion (Zusatz- und Zweitverwertung)

Die Ausschüttung der Gelder von Netflixproduktionen wird ab 2023 durch Netflix selbst vorgenommen.

Muss ich der deska beitreten, um eine Ausschüttung erhalten zu können?2023-10-28T18:14:22+02:00

Nein, anders als bei Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst ist keine Mitgliedschaft bei der deska nötig oder möglich.

Muss ich ver.di Mitglied sein um eine Beteiligung erhalten zu können?2021-08-12T09:50:03+02:00

Nein, ver.di hat zwar im Namen ihrer Mitglieder verhandelt, das Ergebnis kommt aber allen Filmschaffenden zu gute. ver.di freut sich jedoch über deine Mitgliedschaft um ihre gute Arbeit zu unterstützen.

Muss ich bei der Filmproduktionsfirma angestellt gewesen sein um eine Beteiligung zu erhalten?2021-08-12T09:50:45+02:00

Für eine Berechtigung spielt es keine Rolle, ob man direkt für die Filmproduktionsfirma oder bei einem Auftragnehmer (Postproduktionshaus) gearbeitet hat. Ebenso macht es keinen Unterschied, ob man angestellt oder selbständig beschäftigt war.

Was muss ich tun, um die Ausschüttung für Kinofilme bzw. die Folge- und Zweitverwertungsvergütung für Netflix-Produktionen an denen ich mitgearbeitet habe zu erhalten?2023-10-28T17:30:26+02:00

Die auftraggebenden Produktionsfirmen oder Postproduktionshäuser melden die Filmschaffenden direkt bei Netflix (bei Netflix-Produktionen) bzw. direkt bei der deska (bei Kinofilmen).

Grundsätzlich empfehlen wir, zeitnah nach Abschluss eines Projekts bei den Auftraggeber*innen nachzufragen, ob man für die Meldung erfasst wurde.

Die Meldung der Berechtigten an die deska erfolgt jeweils zum 31.03. eines Jahres für das davor liegende abgelaufene Geschäftsjahr.

Woher weiß die deska ob ich an einem erfolgreichen Film mitgearbeitet habe?2023-10-28T18:13:18+02:00

Bei Kinofilmen melden die Produzent*innen die Namen der Berechtigten an die deska.

Bei Netflix-Produktionen meldet Netflix die Namen der Berechtigten an die deska.

Für welche Filme wird die Erlösbeteiligung Kinofilm bzw. eine Folge- und Zweitverwertungsvergütung für Netflix-Produktionen ausgeschüttet?2023-10-28T17:33:32+02:00

Kinofilm

Damit eine Ausschüttung fällig wird, muss der Film mehrere Kriterien erfüllen: Der Drehstart darf nicht vor März 2014 gelegen haben und der Film muss im Kino ausgewertet worden sein. Zudem muss die Produktionsfirma den Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) anerkennen und anwenden. Nicht zuletzt muss der Film wirtschaftlich erfolgreich sein. Die Kriterien dafür sind im Ergänzungstarifvertrag genau definiert.

Netflixproduktion (Zusatz- und Zweitverwertung)

Zusatzvergütung

Es werden für alle Netflix Produktionen Folgevergütungen ausgeschüttet, die von einer deutschen Produktionsfirma hergestellt wurden und welche die Folgevergütungsschwelle von mind. 10 Mio. Completer (Completer: User, der min. 90% der Spieldauer angeschaut hat) erreicht haben bzw. spätestens nach Ablauf eines Fünfjahreszeitraums anteilig auf Basis der Anzahl der Completer.

Berücksichtigt werden alle Produktionen deren erster Drehtag nach dem Abschlussdatums der GVR  liegt bzw. innerhalb der Laufzeit der GVR, beginnend ab Unterzeichnung der GVR vom 01.01.2020.

Zweitverwertungsvergütung

Es werden für alle Netflix Produktionen eine Zweitverwertungsvergütung ausgeschüttet, in Höhe von 15% der Netto-Zweitverwertungserträge, abzüglich eines Anteils zugunsten der Drehbuchautor*innen.

Netto-Zweitverwertungserträge ergeben sich aus den Brutto-Zweitverwertungserträgen Abzüglich der folgenden Beträge: (a) Vertriebsprovisionspauschale in Höhe von 25%, (b) pauschale Vertriebskosten von 10% und (c) tatsächliche, branchenübliche und nachgewiesene Kosten für die Erstellung einer nicht-deutschsprachigen Untertitelung oder Synchronisation/Voice-Over-Version.

Wie hoch ist der ausgeschüttete Anteil der Gewinne?2023-10-28T17:35:45+02:00

Kinofilm

Ab Erreichen drei jeweils definierter Beteiligungsschwellen steht der Gesamtheit der Berechtigten ein Anspruch in Höhe von 7,5%, 12,5% bzw. 15% an „weiteren Erlösen“ des Produzenten zu. Die erste Schwelle wird überschritten, sobald ein Gewinn anfällt – noch vor Rückzahlung einer Filmförderung. Die zweite und dritte Schwelle, sobald weitere Erlöse in Höhe von weiteren 10% bzw. 20% der Herstellungskosten erwirtschaftet sind.

Netflix-Produktion

Netflix-Produktionen werden abgerechnet, sobald die Serie/der Film von 10 Mio. sogenannten „Completern“ angeschaut wurde. Sie werden spätestens nach 5 Jahren abgerechnet.

Für den ersten Zeitraum von 5 Jahren wird eine Gesamtsumme von bis zu 250.00,00 € bereitgestellt.

Für den zweiten 5 Jahreszeitraum werden bis zu 175.000 € und für alle weiteren 5 Jahreszeiträume werden bis zu 100.000 € bereitgestellt.

Sollten in einem Zeitraum weniger als 10 Mio. Completer die Produktion angeschaut haben, erfolgt die Abrechnung anteilig und spätestens zum Abschluss des Fünfjahreszeitraums.

Die Anzahl der Completer wird nach Ablauf jedes Fünfjahreszeitraums zurückgesetzt und sie beginnt mit dem jeweils nächsten Fünfjahreszeitraum neu.

Wie hoch ist der Anteil des Filmtons prozentual?2023-10-28T17:36:40+02:00

Sowohl für Kino- als auch Netflix-Produktionen gilt: Je nachdem ob es sich um einen Real- ( 5,48%), Dokumentar- (11,90%), oder Animationsfilm (9,18%) handelt, entfallen auf den Bereich Tongestaltung die in den Klammern genannten Verteilungssumme.

Was ist mit Fernsehfilmen?2021-08-12T09:55:37+02:00

Reine Fernsehfilme sind von der Erlösbeteiligung nicht betroffen. 2015 gab es Verhandlungen zwischen ARD, DEGETO, Produzentenallianz und ver.di zusammen mit Vertretern der meisten Filmverbände, um eine ähnliche Lösung für den Fernsehbereich zu erreichen. Diese kamen jedoch wegen weit auseinander liegender Vorstellungen ins Stocken. Die Berufsvereinigung Filmton wirkt darauf hin, dass diese Verhandlungen wieder aufgenommen werden.

Wann wird ausgeschüttet?2021-08-12T09:56:26+02:00

Die Ausschüttung erfolgt über das Jahr verteilt für das Vorjahr. Momentan werden Filme bis Drehstart März 2014 rückabgewickelt.

Wo kann ich einsehen, welche Filme und Serien bereits abgerechnet wurden?2023-10-28T17:40:11+02:00

Auf der Webseite der deska kann eingesehen werden, welche Projekte bereits abgerechnet wurden.

Über diesen Link gelangst du zur Übersicht.

Welche Gewerke erhalten einen Anteil an der Verteilung?2021-08-12T09:57:19+02:00

Erlösberechtigt sind Filmschaffende der Gewerke Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild, Tonaufnahme und -gestaltung, Animation, Filmmontage, Stunt, Synchron- und Filmschauspiel. Die Höhe der jeweiligen Beteiligung eines Gewerks hängt davon ab ob es sich um einen Realspielfilm, einen Dokumentar- oder Animationsfilm handelt. Taucht ein Gewerk nicht auf, wird sein Anteil prozentual umgelegt.

Welche Tonberufe erhalten einen Teil am Anteil des Filmtons?2023-10-28T17:42:14+02:00

Originaltonmeister*innen, Sounddesigner*innen; FX-Editor*innen, Dialogeditor*innen (Nur bei Netflix-Produktionen) Geräuschtonmeister*innen, Geräuschemacher*innen und Mischtonmeister*innen gehören zu den berechtigten Filmtonberufen welche die bvft als Miturheber*innen durchsetzen konnte.

Wie berechnen sich die genauen Anteile der Filmtonschaffenden?2023-10-28T17:44:31+02:00

Kinofilm

Unter den Filmtonberufen gibt es eine prozentuale Staffelung. Sie folgt exakt den Prozentsätzen, die in Diskussionen unter der bvft-Mitgliedschaft in drei Städten ermittelt wurden. Die prozentualen Anteile sind in dieser Grafik ersichtlich:

Netflix-Produktion

Rechnungsgrundlage für die Ausschüttungen ist der Verteilungsschlüssel der Kinoerlösbeteiligung, welcher jedoch je nach Anzahl aller Filmtonschaffen und der Anzahl ihrer jeweiligen Einsatztage variiert und somit für jedes Projekt individuell ausfällt.

Wie hoch sind die ausgezahlten Beträge?2023-10-28T17:45:43+02:00

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den erzielten Gewinnen, die von der deska geprüft werden. Die genaue Höhe der ausgezahlten Beträge werden von der deska nicht publiziert und unterliegen der Verschwiegenheit. Von Empfängerseite wurden uns jedoch Summen im deutlich fünfstelligen Bereich für einen Film der 3. Gewinnstufe genannt.

Wie kann ich prüfen, ob ich gemeldet wurde?2023-10-28T17:47:23+02:00

Kontaktiere zuerst das auftraggebende Unternehmen (Produktionsfirma oder Postproduktionshaus) um dort nachzufragen, ob sie dich gemeldet haben.

Grundsätzlich empfehlen wir, sich zeitnah nach Abschluss eines Projekts bei den Auftraggeber*innen nachzufragen.

Jeweils zum 31. März eines Jahres werden die Berechtigten an die deska gemeldet.

An wen kann ich mich melden, wenn ich nicht vergütet wurde?2023-10-28T17:47:58+02:00

Bitte wende dich in diesem Fall direkt an Sigrid Müller von der deska via info@schauspielkasse.de.

Relevante Angaben für die nachträgliche Meldung sind: Dein Name, Projekttitel, deine Position und deine Einsatztage.

Wie erfolgt die Abrechnung, wenn man für eine Produktion in verschiedenen Positionen mitgewirkt hat?2023-10-28T17:49:45+02:00

Wenn du in verschiedenen Positionen innerhalb des Departments Filmton bzw. in der Soundpostproduktion tätig warst, werden die Einsatztage aller Positionen addiert und mit dem höheren Verteilungsschlüssel abgerechnet.

Wenn du in verschiedenen Positionen in unterschiedlichen Departments tätig warst (z. B. Ton- und Bildpostproduktion), werden deine Tätigkeiten separat voneinander abgerechnet.

Ich habe an einer ausländischen Netflix-Produktion mitgewirkt. Erhalte ich hierfür eine Vergütung?2023-10-28T17:49:29+02:00

Nein. Der Anspruch auf Zusatzvergütung gilt nur für deutsche Netflix-Produktionen.

Wie müssen Postproduktionsfirmen richtig melden?2024-03-07T15:17:10+01:00

Produktionsfirmen müssen alle Personen namentlich erfassen, die an der Herstellung eines Projekts beteiligt und in einem der folgenden Tongewerke tätig waren:

  • Sounddesigner*in
  • Dialogeditor*in (Nur bei Netflix-Produktionen)
  • Geräuschemacher*in
  • FX-Editor*in
  • Geräuschetonmeister*in
  • Mischtonmeister*in

Berechnungsgrundlage für die Höhe der Ausschüttung ist die Position sowie die Anzahl der Einsatztage.

Was ist mit Filmen die nicht von tarifgebundenen Filmproduktionsfirmen produziert wurden?2021-08-12T10:03:50+02:00

Auch bei wirtschaftlich erfolgreichen Filmen die nicht von tarifgebundenen Firmen hergestellt werden besteht ein Anspruch der Miturheber*innen auf angemessene Beteiligung. Diese muss jedoch individuell vereinbart und gegebenenfalls juristisch durchgesetzt werden.

Was ist mit Filmen die vor die vor März 2014 gedreht wurden?2021-08-12T10:04:29+02:00

Zumindest für Filme die nach der Novelle des Urhebergesetzes 2002 hergestellt wurden dürfte es einen Anspruch auf angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg geben. Diese Ansprüche müssen aber individuell geklärt und gegebenenfalls juristisch durchgesetzt werden.

Was kann ich tun, damit alle Berechtigten ihren Anteil erhalten?2023-10-28T17:52:57+02:00

Wenn du Post von der deska bekommst, kann es sinnvoll sein andere berechtigte Filmtonschaffende, die am gleichen Film mitgearbeitet haben, darüber zu informieren. Außerdem sammelt die bvft Titel von Filmen die zur Ausschüttung gelangt sind.
Bitte informiere uns!

Wo gibt es weitere Informationen?2023-10-28T17:54:04+02:00

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