DAS FAQ ZUR ERLÖSBETEILIGUNG KINOFILM
2019 wurden erstmals in Deutschland Gelder nach dem Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm an berechtigte Filmschaffende ausgezahlt – wir berichteten. Diese sogenannte Kinoerlösbeteiligung ist ein großer Durchbruch im Bemühen um die urheberische Anerkennung der Filmtonschaffenden in Deutschland. Nicht nur für diese stellt die Regelung ein Novum dar und wirft viele Fragen auf. Mit diesem FAQ wollen wir einige davon beantworten.
2002 wurde das Urhebergesetzt novelliert. In den §32 und §32a verlangt es seit dem eine angemessene Beteiligung aller Urheber*innen an den Erlösen eines Kunstwerks. Um dem gerecht zu werden, handelten 2012 und 2013 die Gewerkschaft ver.di zusammen mit dem BFFS und der Produzentenallianz einen Zusatz zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) aus. Dieser „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ wurde im März 2013 unterzeichnet.
Die bvft vertrat in der sogenannten Binnenverteilungsrunde den Filmton gegenüber den anderen Gewerken, das Ergebnis dieser Verhandlungen kommt aber natürlich allen Filmtonschaffenden zu gute.
Die Ausschüttung der Gelder der Erlösbeteiligung Kinofilm wird durch die Deutsche Schauspielkasse DESKA vorgenommen. Diese wurde vom Bundesverband Schauspiel (BFFS) zur Verteilung der Beträge an die Schauspieler*innen gegründet, unternimmt jedoch inzwischen die Verteilung für alle berechtigten Filmgewerke.
Nein, anders als bei Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst ist keine Mitgliedschaft bei der DESKA nötig oder möglich.
Nein, ver.di hat zwar im Namen ihrer Mitglieder verhandelt, das Ergebnis kommt aber allen Filmschaffenden zu gute. ver.di freut sich jedoch über deine Mitgliedschaft um ihre gute Arbeit zu unterstützen.
Für eine Berechtigung spielt es keine Rolle, ob man direkt für die Filmproduktionsfirma oder bei einem Auftragnehmer (Postproduktionshaus) gearbeitet hat. Ebenso macht es keinen Unterschied, ob man angestellt oder selbständig beschäftigt war.
Zunächst einmal nichts. Die DESKA meldet sich bei den berechtigten Filmschaffenden schriftlich mit einem Fragebogen. Dieser muss beantwortet werden um den Anteil zu erhalten.
Die DESKA nutzt Daten der Produktionsfirmen, den Abspann des Films, sowie allgemein zugängliche Informationen aus Internetdatenbanken zur Ermittlung der Berechtigten.
Damit eine Ausschüttung fällig wird muss der Film mehrere Kriterien erfüllen: Erstens darf sein Drehstart nicht vor März 2014 gelegen haben und er muss im Kino ausgewertet worden sein. Dann muss die Produktionsfirma den Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) anerkennen und anwenden. Nicht zuletzt muss der Film wirtschaftlich erfolgreich sein. Die Kriterien dafür sind im Ergänzungstarifvertrag genau definiert.
Die Beteiligungssätze entsprechen 7,5%, 12,5% bzw 15% der im Ergänzungstarifvertrag definierten „weiteren Erlöse“. Überschreiten diese zum Jahresende bestimmte Schwellen, werden diese Beteiligungssätze fällig. Die erste Schwelle wird überschritten sobald ein Gewinn anfällt – noch vor Rückzahlung einer Filmförderung. Die zweite und dritte Schwelle, sobald weitere Erlöse in Höhe von weiteren 10% bzw 20% der Herstellungskosten erwirtschaftet sind.
Je nachdem ob es sich um einen Real-, Dokumentar-, oder Animationsfilm handelt entfallen auf den Bereich Tongestaltung 5,48%, 9,18% oder 11,90% der Verteilungssumme.
Reine Fernsehfilme sind von der Erlösbeteiligung nicht betroffen. 2015 gab es Verhandlungen zwischen ARD, DEGETO, Produzentenallianz und ver.di zusammen mit Vertretern der meisten Filmverbände, um eine ähnliche Lösung für den Fernsehbereich zu erreichen. Diese kamen jedoch wegen weit auseinander liegender Vorstellungen ins Stocken. Die Berufsvereinigung Filmton wirkt darauf hin, dass diese Verhandlungen wieder aufgenommen werden.
Die Ausschüttung erfolgt über das Jahr verteilt für das Vorjahr. Momentan werden Filme bis Drehstart März 2014 rückabgewickelt.
Erlösberechtigt sind Filmschaffende der Gewerke Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild, Tonaufnahme und -gestaltung, Animation, Filmmontage, Stunt, Synchron- und Filmschauspiel. Die Höhe der jeweiligen Beteiligung eines Gewerks hängt davon ab ob es sich um einen Realspielfilm, einen Dokumentar- oder Animationsfilm handelt. Taucht ein Gewerk nicht auf, wird sein Anteil prozentual umgelegt.
Originaltonmeister*innen, Sounddesigner*innen; FX-Editor*innen, Geräuschtonmeister*innen, Geräuschemacher*innen und Mischtonmeister*innen gehören zu den berechtigten Filmtonberufen welche die bvft als Miturheber*innen durchsetzen konnte.
Unter den Filmtonberufen gibt es eine prozentuale Staffelung. Sie folgt exakt den Prozentsätzen, die in Diskussionen unter der bvft-Mitgliedschaft in drei Städten ermittelt wurden. Die prozentualen Anteile sind in dieser Grafik ersichtlich:
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den erzielten Gewinnen, die von der DESKA geprüft werden. Die genaue Höhe der ausgezahlten Beträge werden von der DESKA nicht publiziert und unterliegen der Verschwiegenheit. Von Empfängerseite wurden uns jedoch Summen im deutlich fünfstelligen Bereich für einen Film der 3. Gewinnstufe genannt.
Wenn du Post von der DESKA bekommst, kann es sinnvoll sein andere berechtigte Filmtonschaffende, die am gleichen Film mitgearbeitet haben, darüber zu informieren. Außerdem sammelt die bvft Titel von Filmen die zur Ausschüttung gelangt sind. Bitte informiere uns!
Auch bei wirtschaftlich erfolgreichen Filmen die nicht von tarifgebundenen Firmen hergestellt werden besteht ein Anspruch der Miturheber*innen auf angemessene Beteiligung. Diese muss jedoch individuell vereinbart und gegebenenfalls juristisch durchgesetzt werden.
Zumindest für Filme die nach der Novelle des Urhebergesetzes 2002 hergestellt wurden dürfte es einen Anspruch auf angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg geben. Diese Ansprüche müssen aber individuell geklärt und gegebenenfalls juristisch durchgesetzt werden.
Der Anhang zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende kann unter https://filmunion.verdi.de/tarife/++co++ab106158-2071-11e3-8791-52540059119e und unter http://www.bffs.de/files/2014/12/20130718-Erg%C3%A4nzungstarifvertrag-Erl%C3%B6sbeteiligung-Kinofilm-final-Signatur.pdf eingesehen werden.
Bei Fragen steht die bvft gern zur Verfügung.
