FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GAGENEMPFEHLUNG
Die Empfehlung gilt für alle Selbstständigen und befristet (also projektweise auf Lohnsteuerkarte arbeitenden) Angestellten, unmittelbar aber nicht für Festangestellte.
Ungefähr ja. Ziel der Empfehlung ist, vorhandene Tarifgagen für befristet Angestellte nicht durch Selbstständigengagen zu unterlaufen; außerdem haben Selbstständige höhere Kosten als Angestellte. Für einen befristet Angestellten entstehen Arbeitgeber*innen bei den für Filmdrehs in Deutschland üblichen Beschäftigungszeiten ca. 30% Lohnnebenkosten; für Festangestellte kommen ca. 50% Lohnnebenkosten zustande.
Daraus ergibt sich die folgende Rechnung:
[Selbständigen-Gage] = 1,3 • [Angestellten-Gage befristet]
= 1,5 • [Festangestellten-Gage]
oder anders ausgedrückt:
[Festangestellten-Mindestgage] = 0,86 • [Angestellten-Mindestgage befristet]
Die Lohnnebenkosten bei einer befristeten Anstellung haben wir auf unseren Seiten unter dem Titel „Gagen versus Lohn“ aufgeführt.
Nein. Synchron-Mischtonmeister*innen – also jemand, der Synchronfassungen von Filmen mischt – sind auch nur spezielle Mischtonmeister*innen. Für sie gelten die Mischtonmeister*innen-Gagenempfehlungen.
Es handelt sich um eine willkürlich gezogene Grenze. Sie liegt knapp unterhalb eines durchschnittlichen „Tatort“-Budgets, weil wir der Meinung sind, dass hochwertige 90-Minuten-Abendunterhaltung nicht mit Low-Budget-Gagen produziert werden soll.
Solange der Lehrgedanke nicht den kommerziellen Zielen eines solchen Projektes unterliegt, und eine solche Produktion im Rahmen einer Hochschule stattfindet, halten wir es für nachvollziehbar, dass keine Tarifgagen gezahlt werden. Es ist und bleibt aber problematisch, wenn hochwertiges Programmmaterial für Fernsehsender unter dem Vorwand der Lehre zu Dumpingpreisen produziert wird.
„Low Budget“ bezieht sich bei uns tatsächlich auf das Budget, nicht auf andere Voraussetzungen. Die untere Gagenstufe (Budget <1,2 Mio.€) bedeutet im Fernsehbereich natürlich nicht automatisch „Low Budget“, sondern bezieht sich ebenso auf normale Fernsehserien, -soaps und kleinere Filme, die pro Folge unter dieser Budgetgrenze angesiedelt sind.
Weil wir den Stellenwert der 1. Tonassistenz auf gleichbedeutend mit dem der 1. Kameraassistenz einstufen. Die Arbeit der 1. Tonassistenz ist entscheidend für das Resultat der Tonaufnahme am Set. Originaltonmeister*innen können noch so qualifiziert sein: wenn die Tonassistenz keine gute Arbeit leistet, wird der O-Ton nicht gut. In der Praxis sind deswegen auch Gagen über der Mindestgage im Tarifvertrag FFS gang und gäbe, was sich auch in unserer Empfehlung niederschlägt.