VERGÜTUNGSEMPFEHLUNG

TARIFVERTRAG

Die gewerkschaftliche Vertretung der Filmschaffenden wird innerhalb ver.dis über die so genannte Filmunion organisiert. Um näher an den Mitgliedern zu sein, gibt es Regionalgruppen, die an den Medienstandorten Berlin, Hamburg, Köln und München regelmäßige Treffen veranstaltet.

Der aktuelle Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film-und Fernsehschaffende (TV FFS), ausgehandelt zwischen Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, findet sich hier (PDF).

In ihm werden Arbeitszeiten, Mindestvergütung und Urlaubsregelungen für Tonmeister*innen, 1. und 2. Tonassistenz (Tongeräteassistenz) und für bei der Produktion beschäftigte Sounddesigner*innen genannt. Die aktuelle Gagentabelle ist ein vom Manteltarifvertrag abgelöstes Dokument: Gagentabelle TV FFS 2022-2023.

Genau genommen gilt der Tarifvertrag nur für ver.di-Mitglieder, die bei tarifgebundenen Produktionsfirmen beschäftigt sind. Die meisten Mitglieder der Produzentenallianz und des Film- und Fernsehproduzentenverbandes NRW fallen darunter. Mit der Anerkennung des Tarifvertrages „erkaufen“ sich die Produzenten*innen u.a. die Möglichkeit, die im Arbeitszeitgesetz festgelegte maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag in Einzelfällen legal zu überschreiten.

Werden Arbeitnehmer*innen hingegen nicht nach Tarifvertrag – oder zu schlechteren Konditionen – beschäftigt, gilt automatisch die 10h-Obergrenze des Arbeitszeitgesetzes! Lässt die Produktion trotzdem länger arbeiten, begeht sie eine Straftat und kann vom Gewerbeaufsichtsamt oder der Berufsgenossenschaft BGETEM (Arbeitssicherheit) belangt werden.

Die Gagen, die im Tarifvertrag mit den Produzent*innen ausgehandelt wurden, verstehen sich als Mindestgagen, können also durchaus überschritten werden, ohne dass die anderen Vereinbarungen im Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden. In unregelmäßigen Abständen werden die Gagenhöhen in Tarifrunden neu verhandelt. An den Tarifgagen für Tonmeister*innen orientiert sich auch die Gagenempfehlung der bvft.

Setzt man den Anstieg der Tarifgagen in Relation zur Inflationsrate, wird sichtbar, dass in den Jahren 2011-2015 zwar ein leicht höherer Abschluss erzielt wurde, im Vergleich zur Gagensituation um die Jahrtausendwende aber immer noch einiges aufzuholen ist.