VERGÜTUNGSEMPFEHLUNG

TARIFVERTRAG

Die gewerkschaftliche Vertretung der Filmschaffenden innerhalb von ver.di ist die so genannte Filmunion. Um näher an den Mitgliedern zu sein, gibt es Regionalgruppen, die an den Medienstandorten Berlin, Hamburg, Köln und München regelmäßige Treffen veranstaltet.

Der aktuelle Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film-und Fernsehschaffende (TV FFS), ausgehandelt zwischen Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, regelt einheitlich die Arbeitsbedingungen am Set.

In ihm werden Arbeitszeiten, Mindestvergütung, Urlaub, Zeitkonto-Modell sowie die Rechte an Film, Foto und Namen geregelt – für Tonmeister*innen, 1. und 2. Tonassistenz (Tongeräteassistenz) ebenso wie für die bei der Produktion beschäftigten Sounddesigner*innen.

Genau genommen gilt der Tarifvertrag nur für ver.di-Mitglieder, die in tarifgebundenen Produktionsfirmen beschäftigt sind. Die meisten Mitglieder der Produzentenallianz fallen darunter. Mit der Anerkennung des Tarifvertrages „erkaufen“ sich die Produzent*innen u.a. die Möglichkeit, die im Arbeitszeitgesetz festgelegte maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag in Einzelfällen legal zu überschreiten.

Werden Arbeitnehmer*innen hingegen nicht nach Tarifvertrag – oder zu schlechteren Konditionen – beschäftigt, gilt automatisch die 10-Stunden-Obergrenze des Arbeitszeitgesetzes. Lässt die Produktion trotzdem länger arbeiten, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat und kann vom Gewerbeaufsichtsamt oder der Berufsgenossenschaft BG ETEM (Arbeitssicherheit) belangt werden.

Die Gagen, die im Tarifvertrag mit den Produzent*innen ausgehandelt wurden, verstehen sich als Mindestgagen pro Woche bei voll sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Sie können also durchaus überschritten werden, ohne dass die anderen Vereinbarungen im Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden. In regelmäßigen Abständen werden die Gagenhöhen in Tarifrunden neu verhandelt. An den Tarifgagen für Tonmeister*innen orientiert sich auch die Gagenempfehlung der bvft.

Ergänzend zum TV FFS haben ver.di und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) in den letzten Jahren mit Streamingdiensten Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) nach § 36 UrhG ausgehandelt – zunächst 2021 mit Netflix und 2023 mit Sky Deutschland. Sie regeln u.a. Zusatzvergütungen und die Beteiligung an der Zweit­verwertung und ergänzen damit die Mindestbedingungen des TV FFS für Produktionen der jeweiligen Auftraggeber.

Die vollständige Gagentabelle sowie der Manteltarifvertrag sind auf den Seiten der ver.di Filmunion abrufbar. Wer nicht nach Tarif beschäftigt ist, sollte sich vor Vertragsabschluss an die Gagenempfehlung der bvft halten – sie bildet für den Bereich Filmton eine verlässliche Orientierung und hilft, die Abwärtsspirale bei den Produktionsgagen aufzuhalten.