VIERZEHN VORSCHLÄGE FÜR EIN GUTES VORGEHEN

14 Vorschläge für ein gutes Vorgehen in Bildschnitt und Tongestaltung

Deutsche Übersetzung der zusammenfassenden S. 46-50 des französischen „Livre Blanc“, das durch folgende französische Filmverbände 2019 in einer Co-Edition herausgegeben wurde:
ADAB (Association des Artistes Bruiteurs) – Geräuschemacher
ADM (Association des Mixeurs) – Mischtonmeister
AFSI (Association Française du Son à L’Image) – Filmton
LMA (Les Monteurs Associés) – Filmeditoren

Übersetzung aus dem Französischen: Andreas Turnwald, Etienne Haug – v1.1, 15.10.2019

  1. Wir schlagen vor, den Teamgeist wieder zurück in das Zentrum unseres Schaffens zu stellen. In der Postproduktion ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten untereinander und mit der Regie unverzichtbar. Sie muss bereits vor dem Dreh beginnen. Der Leiter der Postproduktion soll regelmäßige Treffen organisieren, an denen Regie, die Abteilungsleiter und der Schnittassistent teilnehmen.
  2. Wir schlagen vor, der Postproduktion eines jeden Films ein eigenständiges Budget zur Verfügung zu stellen, über dessen Verwendung dem Postproduktionsleiter eine echte Entscheidungsbefugnis gewährt wird.
  3. Wir fordern die Rückkehr der Assistenten.
    Die Schnittassistenz, Schlüsselposition für Organisation und Kommunikation, soll über den gesamten Zeitraum des Schnitts in Vollzeit angestellt bleiben.
    Alle Maßnahmen sollen in Betracht gezogen werden, die eine Anstellung von Assistenten ermöglichen. Die Geräuschemacher fordern eine Aufstockung der Fördermittel für Geräuschemacher-Assistenten durch das CNC(1).
  4. Wir schlagen vor, dass der leitende Filmeditor in allen Phasen der Filmfertigung anwesend sein kann, vom Schnitt bis zur finalen Abnahme der Filmkopie, um eine echte Betreuung zu gewährleisten und um effizient mit den verschiedenen Gewerken zusammenarbeiten zu können.
  1. Wir schlagen vor, dass die Entwicklung des Berufes des Filmeditors, seine gestiegene Arbeitslast und der auf ihn ausgeübte Druck berücksichtigt werden bei der Einschätzung der Schnittzeit und der Entlohnung der Nacharbeiten.
    Die Ausrüstung des Schneideraums (Monitore, Abhöre, Akustik) soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
  2. Wir schlagen vor, dass die Tonbearbeitung angemessen berücksichtigt wird, angesichts ihres künstlerischen Wertes und ihrer technischen Komplexität.
    Dem leitenden Sounddesigner soll ausreichend Arbeitszeit zugestanden und eine echte Zusammenarbeit mit Regie, dem Filmeditor und dem Mischtonmeister organisiert werden (insbesondere durch geplante Arbeitstreffen).
  3. Wir schlagen vor, dass der Dialogschnitt in Anbetracht seiner wachsenden Verantwortung als Schlüsselposition anerkannt wird. Der Dialogeditor soll um eine Einschätzung des Arbeitsablaufes und der notwendigen Bearbeitungszeit gebeten werden. Er soll bei der Tonmischung anwesend sein.
  4. Wir schlagen vor, dass die Anwesenheit des Dialogeditors und des Filmeditors bei der Aufnahme von Sprachsynchron als unerlässlich angesehen wird. Der Sounddesigner soll bei der Aufnahme von Atmosphären anwesend sein dürfen. Der Anspruch auf einen Tonangler ist unverzichtbar. Das geschnittene Sprachsynchron muss noch vor der Tonmischung durch die Regie abgenommen werden.
  1. Wir schlagen vor, dass die Isolation des Geräuschemachers beendet wird. Die Anwesenheit des Regisseurs, des Filmeditors und des Sounddesigners muss veranlasst werden, um dem Geräuschemacher bei seiner Arbeit zuzuhören und/oder ihn bei seiner klanglichen Forschungsreise zu begleiten. Die Anwesenheit eines ProTools-Assistenten bei Foley-Aufnahmen muss die Regel sein.
    Der Bestand und das Kunsthandwerk des Geräuschemacherberufes müssen gesichert werden.
    Wir fordern vom CNC eine umgehende Aufstockung des Förderfonds bezogen auf Geräuschemacher-Assistenten.
  2. Wir schlagen vor, dass der Komponist der Originalmusik so früh wie möglich ausgewählt wird, damit alle – Filmemacher, Komponist, Filmeditor, Sounddesigner, Mischtonmeiser – Zeit zum Arbeiten und zum Austausch haben.
    Zwischen der Musikfreigabe und dem Beginn der Tonmischung muss ein Zeitfenster für den Musikschnitt eingeplant werden. [Die Lizenzrechte für] Externe Musik sollte[n] so früh wie möglich verhandelt werden.
  3. Wir schlagen vor, dass es keine Tonmischung gibt ohne die Anwesenheit des Sounddesigners, und wir bitten Regisseure und Filmproduktionen, die Filmeditoren wieder zurück in die Tonstudios zu holen, da sie unverzichtbare Ansprechpersonen in diesem Arbeitsabschnitt sind. Die Bedingungen der Tonmischung – hauptsächlich Zeit, Wahl des Mischkinos und die Anwesenheit eines Mischassistenten – müssen unbedingt im Voraus besprochen werden. Wir schlagen vor, dass das CNC, über die CST(2) , ein Pflichtenheft für Kinomischungen definiert, welches jeder Dienstleister erfüllen muss, der eine technische Förderung in Anspruch nehmen will.
  1. Wir fordern, die Verlagerung der Tonbearbeitung [ins Ausland] zu reduzieren, andernfalls verschwinden die französischen Geräuschemacher und verarmen alle Techniker dieses Gewerkes. Gemäß dem von den Gewerkschaften aufgestellten Maßnahmenkatalog fordern wir die Zuerkennung des Merkmals „Mitglied im Kreativkader“ für Sounddesigner, Geräuschemacher und Mischtonmeister, damit sie unter die Kriterien für eine steuerlichen Förderung3 fallen. Wir fordern von den Produzenten, sich der Schwere der Situation bewusst zu werden und nicht den Beitrag dieser Gewerke auf reine Kostenpositionen im Filmbudget zu reduzieren.
  2. Wir fordern, dass das Arbeitsrecht in der Postproduktion ohne Abstriche gültig ist.
  3. Wir fordern, dass der Film-Tarifvertrag dahingehend verbessert wird, dass die Mitarbeiter am Filmset und in der Postproduktion gleich behandelt werden. Das tarifliche Mindestgehalt für Filmeditoren, Sounddesigner, Geräuschemacher, Mischtonmeister und ihrer Assistenten muss angehoben werden, um ihrer Qualifikation und Verantwortung gerecht zu werden. Die Spesen für Mahlzeiten müssen auf die Postproduktion ausgeweitet werden.

Übersetzung aus dem Französischen: Andreas Turnwald, Etienne Haug - v1.1, 15.10.2019

(1) Centre National du Cinema, das zentrale Filmförderorgan in Frankreich
(2) Commission Supérieure Technique de l’Image et du Son, Dachverband für Berufstätige in der audiovisuellen Produktion. Hauptziel ist die Verbesserung und Normierung der Produktionstechnologien für Bild und Ton in Kino, Fernsehen und neuen Medien.
(3) Damit ist wohl die steuerliche Förderung der Produktionsfirmen gemeint, keine individuelle.