AKTUELLE FUNKREGELUNG

Teilweise sind die hier gebotenen Informationen überholt. Dennoch geben sie die Schwierigkeiten bei der Einführung und Umstellung zur „Digitalen Dividende“ sehr informativ wieder

„Digitale Dividende I und II“ verändern die Funkfrequenzverteilung durch die BNetzA seit 2011 stark. Das betrifft auch alle Filmtonschaffenden am Filmset.

Derzeitige Regelungen im Überblick

  • Der Zugang zu Übertragungsfrequenzen wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) 2010 und 2015 neu geordnet. →VVnömL (Revision Juni 2015).
    Auslöser ist die Digitale Dividende II der Bundesregierung, welche den Frequenzbereich 694 bis 790MHz für den drahtlosen Netzzugang ab 2018 umgewidmet hat und die wiederholt hohe Investitionskosten verursacht. Denn bereits zuvor waren im Jahr 2011 für die drahtlose Internetversorgung über LTE der Frequenzbereich 790 bis 862 MHz der Nutzung durch Funkmikrofone entrissen worden.
  • Das geschrumpfte Spektrum für DVBT-Fernsehen, mit welchem sich die Funkmikrofonanwender*innen den Frequenzbereich teilen, bewirkt noch bis 2018 ein wiederholtes Umbauen der Sendestruktur, bis alle Fernsehsender ihre neuen Frequenzen bekommen haben. Zusätzlich wird das terrestrische Fernsehen auf den hochauflösenden Standard DVB-T2 umgestellt. Bereits ab 2016 wird das Spektrum deshalb durch zusätzliche (Test-)Sender belastet.
  • Der Bereich 470-694 MHz (UHF-Band) ist für professionelle Funkstreckenanwendung auf Basis von Einzelzuteilung freigegeben. Auch bis 790 MHz ist Betrieb und Anmeldung noch bis 2018 möglich, wir raten jedoch davon ab. Einige Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich hier.
  • 2014 wurde die anfängliche Unterteilung des UHF-Bandes in Rundfunkanwendungen und andere professionelle Nutzung (Events, Theater, Musik) fallengelassen. Einzelzuteilungen sind nun für alle Nutzer*innen und Anwendungsgebiete im UHF-Band möglich!
  • Der Bereich 700-800MHz ist derzeit in der Phase der Umwidmung an den Mobilfunk. Von Investitionen in diesem Frequenzbereich raten wir ab! Bereits bestehende Funkstrecken sollten dennoch angemeldet werden, um den Bedarf kenntlich zu machen und künftige Entschädingsansprüche zu sichern.

Das 800-MHz-Band

Seit 2010 läuft der Ausbau des drahtlosen Internets (LTE). Dieser belegt die oben genannten Frequenzen im Bereich 790 – 862 MHz (Digitale Dividende I) und 694-790 MHz (Digitale Dividende II, ab 2018). Der Parallelbetrieb von Mikrofonen und Internet oder Mobilfunk ist nicht möglich. Es empfiehlt sich bei Feststellen von Störungen auf andere Frequenzen auszuweichen.

Sind keine Störungen festzustellen, können 694 bis 790 MHz für den Betrieb von drahtlosen Mikrofonen mit kostenpflichtiger Einzelzuteilung weiter genutzt werden!

Weitere Allgemeinzuteilungen

Folgende Frequenzbereiche sind von der BNetzA für den anmeldefreien Funkmikrofonbetrieb freigegeben:

  • Bereich 433,05 – 434,79 MHz
    Dieser Bereich ist auch für ISM-Anwendungen (Industrial, Scientific and Medical Band) freigegeben (u.a. LPD-Sprechfunk, Garagentorsender,…) und deshalb störungsgefährdet.
  • Bereich 823-832 MHz
    Die Duplexlücke im LTE-Mobilfunk kann seit Sommer 2011 (Verfügung 23/2011) von Funkmikrofonen (<50mW) anmeldefrei genutzt werden. Durch den mobilen Datenfunkverkehr in den angrenzenden Bereichen muss aber nach unserer Einschätzung in der Nähe der Grenzfrequenzen mit Funkstörungen gerechnet werden, die durch die evtl. ungenügend gedämpfte Seitenausstrahlung der LTE-Systeme hervorgerufen wird.
  • Bereich 863 – 865 MHz
    Auch dieser Bereich ist als ISM-Band störungsgefährdet und nicht empfehlenswert. Hier tummeln sich Heimfunkkopfhörer und Spielekonsolen. → Vfg. 47/2014
  • Bereich 1.785 – 1.805 MHz
    Dieser Frequenzbereich kann von Jedermann bundesweit kostenlos für drahtlose Audioübertragung genutzt werden. In diesem Frequenzbereich müssen sich die Nutzer*innen des Bereiches untereinander koordinieren – es gibt hier keinen Primärnutzer. In Deutschland steht der Bereich mindestens bis zum 31.12.2021 zur Verfügung. Dieser Bereich steht auch nahezu europaweit für drahtlose Audio Anwendungen zur Verfügung und ist in vielen Ländern ebenfalls kostenlos.
    Dieser Frequenzbereich stellt eine Alternative zum UHF-Bereich dar, jedoch nur für Funkverbindungen mit Sichtkontakt und für körperfern getragene Sender (z.B. Kameralink). Für körpernahe Ansteckmikrofone ist dieser Bereich technisch nicht geeignet.