AKTUELLE FUNKREGELUNG

Der Stand der hier gebotenen Informationen ist von November 2023.

Funktechnik für Produktionen: Derzeitige Regelungen in Deutschland (Überblick)

Fachbegriff: “PMSE – Programme Making and Special Events”

Über Funkanwendungen des Durchsagefunks und Reportagefunks, Drahtlose Mikrofone, Drahtlose Kameras, Übertragung von Fernsehbildsignalen und weitere Nutzungen wird auf dieser Bundesnetzagentur (BNetzA)-Website informiert:

www.bundesnetzagentur.de/drahtlosemikrofone

 

Hinweise:

• Die BNetzA kann zeitbegrenzt, Standort-, Anwendungs- und Veranstaltungs-abhängig zeitweilig nutzbare Frequenzbereiche zuweisen.

• Details sind u.a. der Verwaltungsvorschriften „Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL)“ zu entnehmen:

 

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VVnoemL.pdf?__blob=publicationFile&v=27

 

• Da es sich, abhängig von der jeweiligen Produktion, um komplizierte Abläufe handeln kann, ist die Einbeziehung eines erfahrenen Frequenzmanager oft sehr hilfreich.

Allgmeinzuteilungen (keine Genehmigung erforderlich, bei Einhaltung der Auflagen)

www.bundesnetzagentur.de/allgemeinzuteilungen

• 32.475 – 34.325 und 36.610 – 38.125 MHz, 10 mW, starke Störungsgefahr, nicht empfehlenswert

• 174 – 230 MHz, 50 mW, Bereich ist inzwischen DAB+ zugewiesen. Leider ist das elektromagnetische Störpotential sehr groß. Elektromagnetische Störquellen: Computer-Netzwerke, Schaltnetzteile, Energiesparlampen, Video-Wände. Insbesondere kann es regional durch den Ausbau des Sendernetzes für das Digitalradio DAB+ zu Beeinträchtigungen bei der Frequenznutzung kommen, die hinzunehmen sind.

 

• 470 – 608 MHz, 614 – 698 (seit 2022*), bis 694 (bis 2022) MHz, 50 mW – empfehlenswertes und meist genutztes Kernband

 

o Die vier MHz 694 – 698 MHz sind neu im Jahr 2022. Dies war ursprünglich ein Schutzband zum Schutz / zur Entkopplung von Broadacst von Mobile IMT. Da es sich um den Uplink von den Smartphones handelt, sind wir nicht sicher, wie viel Störaussendungen in den vier MHz kommen, d.h. ob es zu Störungen kommen kann. BNetzA-Verfügungen 99/2022 und 100/2022 (Amtsblatt 20/2022 vom 19.10.2022)

o Der Bereich 608 – 614 MHz kann, regional abhängig, in Rahmen von Kurzzuteilungen zur Nutzung beantragt werden.

• 736 – 753 MHz: BNetzA-Verfügungen 99/2022 und 100/2022

 

• 823 – 832 MHz, 82/100mW. Lücke 9 MHz = etwa acht Systeme können parallel betrieben werden; nur für semi-Profis geeignet. Duplexlücke mit Problemen für PMSE: dient vor allem dazu, um Störungen von uplink/downlink zu minimieren. Wird auch für andere Funkanwendungen genutzt.

Es wird vom APWPT e.V. damit gerechnet, dass 2024 oder 2025 eine neue VVnömL veröffentlicht wird, die 821 – 823 MHz öffnet.

• SRD-Bänder (Short Range Device):

o 862 – 863 MHz, 25 mW für Nutzung in kurzen Arbeitszyklen < 0,1% (Fernsteuertechnik)

 

o 863 – 865 MHz, 25mW, störungsgefährdet. SRD-Band (Short Range Device). Wie man es auch nennen mag, es ist europaweit lizenzfrei für jeden nutzbar.

o 865 – 870 MHz mit unterschiedlicher Nutzbarkeit, weitere Informationen über diesen Link verfügbar: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/FunkanlagenGeringerReichweite/2018_05_SRD_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7

• 1350 – 1400 MHz, 50 mW., indoor only mindestens noch bis 2025

• 1452 – 1525 MHz, 50 mW., indoor only

• 1785 – 1805 MHz, 82mW, für körpernahe Ansteckmikrofone ist dieser Bereich technisch nicht geeignet.

• 1795 – 1800 MHz, 20mW

• 1880 – 1900 MHz, 250 mW, DECT only

• 2010 MHz – 2025 MHz für Drahtlose Kamera, Tragbare und Mobile Videostrecke

Dieser Frequenzbereich ist in vielen Europäischen Ländern nutzbar.

 

Einzeltuteilung erforderlich (see VVnömL for details)

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten.

Diese Grafik zeig die Standorte der BNetzA-Dienstleistungszentren für die Frequenzzuteilung:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/noemL/Dienstleistungszentren_Frequenzzuteilung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Die Frequenzzuteilung erfolgt in der Regel in den Außenstellen der Bundesnetzagentur.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/AufgabenStruktur/Standorte/start.html

• Single frequencies in 34.25 to 38.05 MHz, see VVnömL

• 733 – 823 MHz, 50 mW ERP; 758 – 788 and 791-821 additional optional capacity, see VVnömL

• 1452 – 1492 MHz, 50 mW, additional optional capacity, see VVnömL

 

• 1492 –1518 MHz, 50 mW, indoor only

• 1518 – 1525 MHz, 50 mW, indoor only

Gebühren

• Für die Zuteilung von Frequenzen werden Entgelte nach der Besonderen Entgeltverordnung der Bundesnetzagentur – Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut) erhoben. Bei den Zuteilungsentgelten handelt es sich um Lenkungsabgaben. Die tatsächliche Höhe des Entgelts wird in Abhängigkeit von den konkreten Zuteilungsparametern berechnet (Info gültig seit 2022).

• Die einmalige Gebühr betrug vor 2021 rund 130,00 € pro Antrag. Dieser Betrag enthielt einmalige Verwaltungskosten, unabhängig von der Anzahl der drahtlosen Mikrofone und der Anzahl der Frequenzen, die im System (drahtlose Station) verwendet werden.

• Jetzt gibt es eine neue Regelung. Sie ist nicht teurer, aber schwer zu berechnen; siehe B.43 in: https://www.gesetze-im-internet.de/bnetzafreqzutbgebv/anlage.html

• Get possibly updates here: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/GebuehrenundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html

Achtung: Das früher genutzte 800 MHz-Band ist nun vom Mobilfunk belegt (Ausnahme: 823 – 832 MHz, 863 – 865 MHz). Der Parallelbetrieb von Mikrofonen und Internet oder Mobilfunk ist nicht möglich.

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an: Association of Professional Wireless Production Technologies e. V., Pappelallee 78/79, D-10437 Berlin, E-Mail: office@apwpt.org – www.apwpt.org

Eine politische Interessenvertretung der Anwender von Drahtlostechnik ist die Initiative „SOS – Save Our Spectrum“: www.sos-save-our-spectrum.org.