TONGERÄTEASSISTENT*IN

engl. utility sound technician, sound utility, cable person

Im Originaltonteam neben Tonmeister*in und Tonangler*in tätig, kümmert sich um die Gerätelogistik, übernimmt Vorbauten und Zusatztonaufnahmen

Die Tongeräteassistenz ist das dritte Tätigkeitsfeld im Originaltonteam. Sie arbeitet den O-Tonmeister*innen und Tonassistent*innen zu und ist für Pflege, Wartung und Transport der tontechnischen Geräte zuständig. Wenn die Tonassistenz am Filmset Auge und Ohr der Originaltonmeister*innen ist, dann ist die Geräteassistenz deren rechte Hand.

Der immer höhere Zeitdruck bei Dreharbeiten, verbunden mit stetig wachsendem technischen Aufwand, machen eine dritte (oder – bei zwei Tonangler*innen – vierte) Person im Tonteam am Set notwendiger denn je. Die Tongeräteassistenz erspart dem gesamten Filmteam viel Wartezeit und ermöglicht aufwendige Vorbereitungen, während Originaltonmeister*in und –assistent*innen sich auf Proben und die Kommunikation sowie ihre eigentlichen Aufgaben am Set konzentrieren können. Die Geräteassistenz ersetzt keine Tonassistenz, bei seriellen Formaten und umfangreichen Szenen sind gegebenenfalls zwei vollwertige Tonassistenzen geboten.

Aufgabenbereich

Die raumakustische Verbesserung von Drehorten, wie zum Beispiel das Verlegen von Teppichen und das Hängen von akustisch dämmenden Vorhängen, ist ein Aufgabenbereich der Tongeräteassistenz. Sie klebt laute Schuhe ab und hört in Proben welche Requisiten störende Geräusche von sich geben. Zusammen mit ihrem Tonteam verkabelt sie Schauspieler*innen mit Drahtlosmikrofonen und kümmert sich um die Bestückung der Funksender mit frischen Batterien. Sie zieht für die Tonassistenz Kabel hinterher, führt diese bei Rückwärtsgängen und unterstützt das Team kurzfristig mit einer zusätzlichen Tonangel. Das Verteilen und Einsammeln der „Mithören“ für das Filmteam fällt auch in ihre Verantwortung. Der/Die Tongeräteassistent*in bereitet das nächste Motiv oder Fahrzeuge für Fahraufnahmen vor, während der/die Tonmeister*in noch mit seiner/ihrer Assistent*in an den Dreharbeiten am aktuellen Motiv beteiligt sind. Erfahrene Tongeräteassistent*innen übernehmen auch Atmo- und Nurtonaufnahmen, während das Drehteam bereits wieder ans nächste Set umzieht. Wenn das Drehbuch eine Tonzuspielung erfordert, kann ein sound utility die dafür benötigte Tonanlage vorbereiten und während der Dreharbeiten das Playback einspielen. Und für kleinere, abgesetzte 2nd- Unit Einstellungen ohne Dialog, die Tonaufnahme übernehmen.

Gemeinsam mit der 2. Kameraassistenz kümmern sich Tongeräteassistent*innen um die Timecode-Synchronisierung von Kameras und Soundrekordern.

Alle Tongeräteassistent*innen in der BVFT

Voraussetzungen

  • gute körperliche Konstitution
  • Konzentrationsfähigkeit über längere Zeit
  • handwerkliches Geschick
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen und teilweise überlangen Arbeitszeiten und Einsatz an wechselnden Drehorten (andere Städte und Länder), Wochenend- und Nachtarbeit
  • Psychische Belastbarkeit

Ausbildung und Berufssituation

Es gibt keine staatlich anerkannte Ausbildung zur Tongeräteassistenz. Die Ausbildung wird in der Regel über unterschiedliche Praktika bei O- Tonmeister*innen und Filmproduktionen erreicht. Eine Vorbildung im elektrotechnischen oder medientechnischen Bereich ist von Vorteil, z.B. in der Veranstaltungstechnik (mit Schwerpunkt Ton), Mediengestaltung Ton und Bild, oder als EB-Assistenz bei aktueller Berichterstattung.

Tongeräteassistent*innen arbeiten in der Regel als Angestellte der Filmproduktionsfirma auf Produktionsdauer befristet. Wer genügend Erfahrung bei Dreharbeiten gesammelt und sich am Set bewährt hat, kann bald auch als Originaltonassistent*in tätig werden.

Der Arbeitsaufwand im O-Tonbereich ist gestiegen, die international übliche dritte Person im Tonteam ist bei deutschen Produktionen jedoch noch zu wenig etabliert. Mit der Einführung eines entsprechenden deutschen Berufsbildes verleiht die bvft den wiederholten Forderungen der Originaltonmeister*innen nach einer Tongeräteassistenz Nachdruck.

In der Neufassung des Tarifvertrags für Film- und Fernsehschaffende vom Juli 2018 konnte die Tongeräteassistenz erstmalig tariflich verankert werden. Die Position nennt sich dort 2. Tonassistenz, meint aber ausdrücklich keine zweite 1.Tonassistenz.