Produktionsfirmen müssen alle Personen namentlich erfassen, die an der Herstellung eines Projekts beteiligt und in einem der folgenden Tongewerke tätig waren:

  • Sounddesigner*in
  • Dialogeditor*in (Nur bei Netflix-Produktionen)
  • Geräuschemacher*in
  • FX-Editor*in
  • Geräuschetonmeister*in
  • Mischtonmeister*in

Berechnungsgrundlage für die Höhe der Ausschüttung ist die Position sowie die Anzahl der Einsatztage.