INFORMATIONEN ZU BVFT-MITGLIEDSCHAFTEN

Die Berufsvereinigung Filmton e.V. bietet Ihnen folgende Möglichkeiten zur Mitgliedschaft an: die Vollmitgliedschaft, die eingeschränkte Mitgliedschaft für Studierende und Berufsanfänger*innen, die ausserordentliche Mitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Darüberhinaus pflegen wir eine Ehrenmitgliedschaft. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt.

Vollmitgliedschaft

Die Vollmitgliedschaft richtet sich an die „Profis“ der Filmtonberufe, die über gründliche Erfahrungen in der professionellen Filmtonherstellung verfügen. Neben individuellen Interessen wie z.B. Nezwerk- und Wissensvorteilen, wird von einem Vollmitglied der bvft erwartet, dass sie/er sich für die Interessen ihres/seines Berufsstandes engagiert, sei es durch Unterstützung berufspolitischer Ziele oder durch Stärkung des Berufes in der täglichen Auseinandersetzung wie z.B. um Tarifempfehlungen und professionelle Arbeitsbedingungen.

Die Vollmitgliedschaft berechtigt zum Tragen des Kürzels „bvft“.
Vollmitglieder werden auf der Website der bvft mit Filmographie präsentiert.
Aufnahmekriterien sind:

  • Mindestens drei kommerzielle Spielfilmprojekte, für welche die/der Antragsteller*in als verantwortliche*r Tonmitarbeiter*in in ein und derselben Funktion direkt tätig gewesen ist
  • Vorlage einer Filmographie
  • Antragstellende werden gebeten ein oder zwei Vollmitglieder zu nennen, die für sie sprechen können. Dies ist eine Entscheidungshilfe für den Vorstand – kein Aufnahmekriterium.

Der Mitgliedsbeitrag für die Vollmitgliedschaft beträgt 320€ pro Jahr, für die ermäßigte Mitgliedschaft* beträgt er 200€ pro Jahr. Die Vollmitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende mit zweimonatiger Frist kündbar.

*Die ermäßigte Mitgliedschaft kann nur von bestehenden Vollmitgliedern auf formlosen Antrag und Nachweis beantragt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Entscheidungsgrundlage ist der Nachweis eines triftigen Grundes, wie z. B. eine wirtschaftliche Notlage des Mitglieds. Die ermäßigte Mitgliedschaft kann jeweils für die Dauer eines Jahres beantragt werden. Danach muss sie erneut ergebnisoffen beantragt werden, woraufhin die ermäßigte Mitgliedschaft jeweils um 1 Jahr verlängert wird.

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Mitgliedschaft für Studierende und Berufsanfänger*innen

Die Mitgliedschaft für Studierende und Berufsanfänger*innen richtet sich an den „Nachwuchs“ der Filmtonberufe.
Von Antragsteller*innen wird erwartet, dass sie mindestens eine Tonarbeit im Bereich der geführten Berufsbezeichnung durchgeführt haben – dies kann auch im Rahmen eines Hochschul- oder No-Budget Projekts stattgefunden haben.
Sie/er ist

  • entweder Studierende*r einer Hochschule, z.B.
    – Filmuniversität Babelsberg „Konrad Wolf“
    – Universität der Künste Berlin
    – Hochschule für Musik Detmold
    – Fachhochschule Düsseldorf (FH)
    – Robert – Schumann – Hochschule (RSH)
    – SAE School of Audio Engineering
    – ARD.ZDF medienakademie
    – SfT Schule für Tontechnik
    – oder vergleichbare Ausbildungen
  • oder verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung als:
    – Mediengestalter*in Bild und Ton
    – Film- und Videoeditor*in
    – Tontechniker*in, Toningenieur*in, Tonmeister*in
  • oder hat nachweislich eine mindestens einjährige bezahlte Assistenz oder Anlerntätigkeit hinter sich.

Berufsanfänger*innen und Studierende erhalten gleichermaßen Zugang zu allen Informationsangeboten, Treffen und Kontakten, wie sie die Berufsvereinigung ihren Vollmitgliedern anbietet.

Sie/er wird auf der Website der bvft in einer entsprechenden Rubrik präsentiert. Die Mitgliedschaft für Berufsanfänger*innen und Studierende berechtigt jedoch nicht zum Tragen des Kürzels „bvft“.

Berufsanfänger*innen und Studierende in der bvft werden zu allen Mitgliederversammlungen eingeladen und sind dort stimmberechtigt – außer bei Abstimmungen zu Satzungsänderungen.

Die Mitgliedschaft für Berufsanfänger*innen und Studierende kostet 100€ pro Jahr und ist jeweils zum Jahresende mit zweimonatiger Frist kündbar. Nach drei Jahren wandelt sich diese Mitgliedschaft automatisch in eine Vollmitgliedschaft um. Grundsätzlich kann auf Antrag auch bereits vor Ablauf der drei Jahre in die Vollmitgliedschaft gewechselt werden, sofern die notwendigen Referenzen nachweislich erfüllt sind.

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Mitgliedschaft für Filmtonschaffende im Ruhestand

Eine Mitgliedschaft für Filmtonschaffende im Ruhestand können prinzipiell alle Filmtonschaffenden beantragen, die nicht mehr erwerbstätig sind, unabhängig vom Alter und ob man während der Erwerbstätigkeit bereits Vollmitglied bei der bvft gewesen ist. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mitglieder im Ruhestand sind stimmberechtigt. Bereits bestehende Mitglieder können auf Antrag und formlosen Nachweis des Ruhestands in die Mitgliedsart wechseln. Ein Wechsel ist nur mit Wirkung ab Antragstellung möglich.

Die Mitgliedschaft für Filmtonschaffende im Ruhestand kostet 120€ pro Jahr und ist jeweils zum Jahresende mit zweimonatiger Frist kündbar.

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Ruhestand interessieren, schreiben Sie bitte eine formlose Email an info@bvft.de.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Die außerordentliche Mitgliedschaft richtet sich an Personen, die keine Filmtonschaffenden sind, sich jedoch aktiv oder ideell in die Vereinsarbeit einbringen wollen. Dies können z.B. Lehrende, Angehörige anderer Filmgewerke, publizistisch oder forschend tätige Personen sein. Unsere außerordentlichen Mitglieder sind beitragsbefreit und nicht stimmberechtigt. Kandidat*innen für die außerordentliche Mitgliedschaft können von allen Mitgliedern vorgeschlagen werden oder eine Mitgliedschaft selbst beantragen. Über den Antrag auf Aufnahme als außerordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand.

Wenn Sie sich für eine ausserordentliche Mitgliedschaft interessieren, schreiben Sie bitte eine formlose Email an info@bvft.de.

Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft wendet sich an Firmen und Einzelpersonen und dient der finanziellen und ideellen Unterstützung der Berufsvereinigung.
Das Fördermitglied zahlt einen frei festzusetzenden Jahresbeitrag, der für Personen über dem Jahresbeitrag eines Vollmitgliedes liegen und für Firmen 1.000€ nicht unterschreiten soll. Fördermitlgieder werden in Publikationen und auf der bvft-Webseite als Sponsor/Fördermitglied genannt.
Unsere Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.

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