Produktionsfirmen müssen alle Personen namentlich erfassen, die an der Herstellung eines Projekts beteiligt und in einem der folgenden Tongewerke tätig waren:
- Sounddesigner*in
- Dialogeditor*in (Nur bei Netflix-Produktionen)
- Geräuschemacher*in
- FX-Editor*in
- Geräuschetonmeister*in
- Mischtonmeister*in
Berechnungsgrundlage für die Höhe der Ausschüttung ist die Position sowie die Anzahl der Einsatztage.