Produktionsfirmen müssen alle Personen namentlich erfassen, die an der Herstellung eines Projekts beteiligt und in einem der folgenden Tongewerke tätig waren:
Sounddesigner*in
Dialogeditor*in (Nur bei Netflix-Produktionen)
Geräuschemacher*in
Geräuschetonmeister*in
Mischtonmeister*in
Berechnungsgrundlage für die Höhe der Ausschüttung ist die Position sowie die Anzahl der Einsatztage.