Um der Novellierung des Urhebergesetzes gerecht zu werden, handelten 2012 und 2013 die Gewerkschaft ver.di zusammen mit dem BFFS und der Produzentenallianz einen Zusatz zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) aus. Dieser „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ wurde im März 2013 unterzeichnet.
2019 wurden erstmals in Deutschland Gelder nach dem Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm an berechtigte Filmschaffende ausgezahlt – wir berichteten. Diese sogenannte Kinoerlösbeteiligung war ein großer Durchbruch im Bemühen um die Anerkennung der Urheberschaft der Filmtonschaffenden in Deutschland.
2022 verhandelte die Gewerkschaft ver.di zusammen mit dem BFFS und mit Netflix zwei weitere Verträge aus, welche die Folge- und Zweitverwertungsvergütung für deutsche Netflix-Produktionen (Serien und Film) regeln.