Kinofilm

Ab Erreichen drei jeweils definierter Beteiligungsschwellen steht der Gesamtheit der Berechtigten ein Anspruch in Höhe von 7,5%, 12,5% bzw. 15% an „weiteren Erlösen“ des Produzenten zu. Die erste Schwelle wird überschritten, sobald ein Gewinn anfällt – noch vor Rückzahlung einer Filmförderung. Die zweite und dritte Schwelle, sobald weitere Erlöse in Höhe von weiteren 10% bzw. 20% der Herstellungskosten erwirtschaftet sind.

Netflix-Produktion

Netflix-Produktionen werden abgerechnet, sobald die Serie/der Film von 10 Mio. sogenannten „Completern“ angeschaut wurde. Sie werden spätestens nach 5 Jahren abgerechnet.

Für den ersten Zeitraum von 5 Jahren wird eine Gesamtsumme von bis zu 250.00,00 € bereitgestellt.

Für den zweiten 5 Jahreszeitraum werden bis zu 175.000 € und für alle weiteren 5 Jahreszeiträume werden bis zu 100.000 € bereitgestellt.

Sollten in einem Zeitraum weniger als 10 Mio. Completer die Produktion angeschaut haben, erfolgt die Abrechnung anteilig und spätestens zum Abschluss des Fünfjahreszeitraums.

Die Anzahl der Completer wird nach Ablauf jedes Fünfjahreszeitraums zurückgesetzt und sie beginnt mit dem jeweils nächsten Fünfjahreszeitraum neu.