Erlösberechtigt sind Filmschaffende der Gewerke Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild, Tonaufnahme und -gestaltung, Animation, Filmmontage, Stunt, Synchron- und Filmschauspiel. Die Höhe der jeweiligen Beteiligung eines Gewerks hängt davon ab ob es sich um einen Realspielfilm, einen Dokumentar- oder Animationsfilm handelt. Taucht ein Gewerk nicht auf, wird sein Anteil prozentual umgelegt.