Das hängt von der jeweiligen Stellung gegenüber den Auftraggeber*innen ab: Trägt man bei einem Projekt die Hauptverantwortung für die Tongestaltung (auch als „1-Personen-Team“) gegenüber der Produktionsfirma oder dem Tonstudio, so definiert die bvft dies als „Sounddesigner*in in leitender Funktion“. Hier sollte die Gage mit der der Supervising Sound Editor*innen gleichgestellt sein.
Arbeitet man allerdings in einem Team anderen Sounddesigner*innen zu, dann trägt man nicht die organisatorische und kreative Hauptverantwortung. In diesem Fall kann man sich in der Gagentabelle als Sound Editor*in einstufen. Siehe dazu auch unser Berufsbilder.