Für eine Berechtigung spielt es keine Rolle, ob man direkt für die Filmproduktionsfirma oder für eine Auftragnehmer*in (Postproduktionshaus) gearbeitet hat. Ebenso macht es keinen Unterschied, ob man angestellt oder selbständig beschäftigt war.
Für eine Berechtigung spielt es keine Rolle, ob man direkt für die Filmproduktionsfirma oder für eine Auftragnehmer*in (Postproduktionshaus) gearbeitet hat. Ebenso macht es keinen Unterschied, ob man angestellt oder selbständig beschäftigt war.