Ungefähr ja. Ziel der Empfehlung ist, vorhandene Tarifgagen für befristet Angestellte nicht durch Selbstständigengagen zu unterlaufen; außerdem haben Selbstständige höhere Kosten als Angestellte. Für einen befristet Angestellten entstehen Arbeitgeber*innen bei den für Filmdrehs in Deutschland üblichen Beschäftigungszeiten ca. 30% Lohnnebenkosten; für Festangestellte kommen ca. 50% Lohnnebenkosten zustande.
Daraus ergibt sich die folgende Rechnung:

[Selbständigen-Gage] = 1,3 • [Angestellten-Gage befristet]

= 1,5 • [Festangestellten-Gage]

oder anders ausgedrückt:

[Festangestellten-Mindestgage] = 0,86 • [Angestellten-Mindestgage befristet]