Nicht künstlerische Tätigkeiten können von der KSK nur anerkannt werden, wenn die Einnahmen daraus pro Jahr nicht höher als 6.240 € sind.

Die Vermietung von Equipment ist beispielsweise eine nicht kreative Tätigkeit. Sollten die Einnahmen aus Equipmentvermietung höher als 6.240 € pro Jahr sein, führt die KSK ein Prüfungsverfahren durch, zur Feststellung, ob man seinen Anspruch auf Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV) und Rentenversicherung (RV) bei der KSK behalten kann.