Sollten Einnahmen aus nicht künstlerischer Tätigkeit erzielt werden und sollten diese höher als 6.240 € pro Jahr sein und wurde ein entsprechendes Prüfungsverfahren noch nicht durchgeführt, so kann dieses auf eigene Initiative begonnen werden. Dafür muss eine Änderungsmitteilung an die KSK übermittelt werden. Die dafür notwendigen Vordrucke können bei der KSK angefragt werden:

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

abgabe@kuenstlersozialkasse.de

www.kuenstlersozialkasse.de

Telefon: 04421-9289000