Die Berufsvereinigung Filmton (bvft) erweitert ihre Mitgliedsarten und bietet eine neue Mitgliedschaft für Filmtonschaffende im Ruhestand an. Gemäß der aktualisierten Satzung können alle ehemaligen Filmtonschaffende, die nicht mehr erwerbstätig sind, unabhängig von ihrem vorherigen Mitgliedsstatus oder Alter, eine Mitgliedschaft im Ruhestand beantragen.

Die Mitgliedschaft im Ruhestand berechtigt die Mitglieder zur Teilnahme an der Vereinigung und gewährt ihnen das volle Stimmrecht. Nach Antrag, entscheidet der Vorstand der bvft über die Aufnahme in diese Form der Mitgliedsart. Bestehende Mitglieder haben die Möglichkeit, auf Antrag und durch formlosen Nachweis ihres Ruhestands in diese neue Mitgliedsart zu wechseln. Ein Wechsel ist nur mit Wirkung ab Antragstellung möglich.

Die BVFT freut sich über diese Erweiterung und heißt alle ehemaligen Filmtonschaffenden herzlich willkommen, sich über diese neue Mitgliedschaftsmöglichkeit zu informieren.