Gemäß aktuellem Tarifvertrag erhöhen sich die wöchentlichen Mindestgagen zum 1. April 2023 um jeweils 35€. Das entspricht über alle Berufsgruppen einer durchschnittlichen Erhöhung gegenüber 2022 um 2,9%. Die aktuellen Gagenempfehlungen der bvft können hier eingesehen werden.