bvft-ohne_rgb-72dpi1In einem offenen Brief beklagt ein Netzwerk aus 100 EB-Tontechnikern ihre Arbeitssituation in Köln und Umgebung. Den immer anspruchsvolleren Arbeitsbedingungen stehe eine sinkende Entlohnung gegenüber. Neben einem Mindestsatz von 200 Euro, fordern sie nun unter anderem bezahlte Überstunden und Reisetage sowie die Einhaltung von Pausenzeiten. Den Produktionsfirmen wurde bis 1. März 2018 Zeit gegeben, um diesen Konditionen nachzukommen.
Diese prekären Arbeitsverhältnisse im EB-Bereich sind jedoch nicht nur in der Domstadt anzutreffen, auch in Berlin sind inzwischen teilweise nur noch Vergütungen zwischen 160€ und 180€ üblich. Und diese werden dann am liebsten auf Rechnung bezahlt. Wir wünschen den Kölner Tontechnikern daher, dass ihr Schreiben auch über die Landesgrenzen hinaus eine hohe Signalwirkung für die Branche zeigt.
„Die Kollegen im EB-Ton tragen die Verantwortung für den Großteil des non-fiktionalen O-Tons im deutschen Fernsehprogramm auf ihren Schultern. Daher ist es nur fair, wenn dafür eine entsprechende Entlohnung geleistet wird“, sagt dazu Philipp Sehling vom Vorstand der bvft. Besonders bei der Verwendung vieler Funkmikrofone, separater Tonaufzeichnung und Timecode-Verknüpfung mit der Kamera, sieht die bvft auch eine Aufweichung der Grenze zum Originaltonmeister für Dokumentarfilm. Wir empfehlen daher jedem EB-Kollegen genau zu prüfen, ob sich seine Tätigkeit nicht eventuell schon mit unseren Berufsbildern deckt und dementsprechend bei den Gagenverhandlungen ein Bezug zu unserer Gagenempfehlung genommen werden kann.
Wir sind gespannt wie die Produktionsfirmen in NRW auf die Forderungen des EB-Tontechniker Netzwerkes reagieren werden und welche Maßnahmen von diesem ergriffen werden, falls ihrem Ansinnen nicht nachgekommen wird. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Streik der Freischaffenden beim MDR vor zwei Jahren. Damals fiel bei dem Sender tatsächlich Programm aus, als freie Mitarbeiter aufgrund des damals üblichen Honorar-Dumpings die Arbeit niederlegten. In diesem Fall zeigte sich gut, dass Zusammenhalt und Gagentransparenz die Grundlage zur Durchsetzung einer angemessener Bezahlung sind. Wir wünschen den Kölner Kollegen viel Erfolg!
Im Folgenden der gesamte Brief des Kölner EB-Tonmeister Netzwerks:
Dieser offene Brief richtet sich an alle Sender, Produktionsfirmen, Produktionsdienstleister, Produzenten, Produktionsleiter und Kameraleute, außerdem an diejenigen, die gerade darüber nachdenken, die Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton zu ergreifen, sie bereits ergriffen oder schon beendet haben. Angesprochen sind auch alle EB- Tontechniker in Deutschland, die noch nicht Teil unseres Netzwerks sind.
Seit einigen Jahren beobachten wir Kölner EB-Tontechniker, dass die produktionsbedingten Anforderungen ständig steigen; insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen – und das bei sinkender Vergütung. Der Aufgabenbereich eines EB- Tontechnikers hat sich deutlich erweitert. Beispielsweise ist die Anzahl der durchschnittlich verwendeten Funkstrecken stark gestiegen. Darüber hinaus werden Ton mit teils versteckter Mikrofonierung, Kameraassistenz, evtl. auch das Bedienen von Gopros und zweiter Kamera, sowie Timecodeverkoppelung als selbstverständlich angesehen. Teilweise ist die Tontasche inzwischen schwerer als die Kamera. Gleichzeitig gewinnen wir den Eindruck, dass diese Zunahme an Anforderungen nicht gesehen und dementsprechend auch nicht berücksichtigt wird.
Die Vergütung ist in den letzten 20 Jahren kaum gestiegen; vielmehr ist sie teilweise gar gesunken. 1997 waren 350 DM ein durchschnittlicher Tagessatz für einen Tontechniker mit max. 2 Funken. Inflationsbereinigt sind das heute 236,91 Euro.
Der Versuch, unternehmerisches Risiko auf freie Mitarbeiter zu übertragen, und die Kreativität mancher Produktionsleiter, neue kostensparende Regeln für den Ablauf von Dreharbeiten zu ersinnen, wie z.B. die Selbstbeteiligung bei Mietwagen oder die Anreise als Freizeit zu verbuchen, machen eine Klarstellung unsererseits in Form von Mindeststandards erforderlich.
Wir möchten Sie − unsere teils langjährigen Kunden − dafür gewinnen, sich mit uns zusammen für den guten Ton Ihrer Filmproduktion einzusetzen. Das bedeutet, sich auch über Arbeitsbedingungen und entsprechende Entlohnungen zu verständigen.
Damit weiterhin genügend qualifizierte und motivierte EB-Tontechniker für Sie zur Verfügung stehen, setzt sich das Kölner EB-Tontechniker-Netzwerk ab dem 1. März 2018 für folgende Mindeststandards ein:
Drehtag
Ein Drehtag hat maximal 10 Stunden und wird mit mindestens 200 € berechnet.
Überstunden
Jede weitere angefangene Stunde wird als Überstunde betrachtet und mit einem Zehntel der Tagesgage zuzüglich eines Zuschlages von 25 % berechnet (mind. 25 €).
Ab der 3. Überstunde beträgt der Zuschlag 50 % (mind. 30 €). Beginn / Ende
Ein Drehtag beginnt bei ortsansässigen Produktionsfirmen ab Treffpunkt in der Produktion, spätestens aber mit dem Prüfen / Packen des Equipments. Er endet nach Versorgen des Equipments in der Produktion oder auf dem Hotelzimmer. Bei Produktionen außerhalb Kölns gehören die Anfahrt zum Treffpunkt und die Rückfahrt zur Arbeitszeit. Reisezeiten an Drehtagen sind Arbeitszeit für alle Mitarbeiter, nicht nur den Fahrer.
Pausenzeiten
Innerhalb eines Drehtages mit 10 Stunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten enthalten. Diese gehört zur Arbeitszeit. 30 Minuten davon müssen am Stück abgehalten werden. Wird die Pausenzeit unterschritten, wird eine Überstunde extra berechnet.
1/2 Drehtage
Unter der Voraussetzung, dass ein halber Drehtag im Vorfeld (nicht am Drehtag) angefragt wird und dieser die Zeit von 4 Stunden inklusive An- und Abreise, inklusive des Versorgens des Equipments nicht überschreitet, wird dieser mit mind. 75 % der Tagesgage berechnet (nach Ablauf der 4 Stunden werden 100 % berechnet). Dauert der Drehtag länger als 4 Stunden, resultiert daraus keine Bereitschaft für die Dauer des üblichen 10 Stunden-Drehtages.
Reisetage
Ein Reisetag mit bis zu 5 Stunden Anfahrt wird mit mindestens 50 % Tagesgage berechnet,
ein Reisetag mit über 5 Stunden mit mindestens 75 %. An Reisetagen dreht die Kamera nicht. Recording / Einsatz von mehr als 4 Funkstrecken
Ist der EB-Tontechniker für das Handling von mehr als 4 Funkstrecken oder für das Kamera- unabhängige Aufzeichnen verantwortlich, wird eine Mindestgage von 240 € / 10 Stunden berechnet.
Absage von Drehtagen
Erfolgt die Absage eines geplanten Drehtages nicht mindestens 24 Stunden vor Drehbeginn, so wird der Drehtag in voller Höhe berechnet.
Schäden
Muss ein EB-Tontechniker einen Produktionswagen steuern, beträgt seine Selbstbeteiligung an nicht vorsätzlich herbeigeführten Schäden 0 €. Für nicht vorsätzlich herbeigeführte Schäden am Equipment beträgt die Selbstbeteiligung ebenfalls 0 €.
Wir möchten Ihnen als unseren Kunden die Möglichkeit geben, sich auf die geforderten Gagen und Bedingungen einzustellen. Deswegen haben wir eine Übergangszeit bis zum 28. Februar 2018 eingerichtet. Die Mitglieder unseres Netzwerkes sind ab 01. März 2018 nicht mehr bereit, unterhalb der oben geforderten Standards für Aufträge zur Verfügung zu stehen.
Wir Kölner EB-Tontechniker lieben unseren Beruf, weil er spontan, abwechslungsreich und spannend ist, weil wir guten Ton lieben und können, weil wir uns für alles interessieren, was mit Kamera und Technik zu tun hat und weil wir die Arbeit mit Menschen kennen und schätzen. Gerne bringen wir uns voll ein, wenn Sie das wünschen. Wir begreifen unsere Arbeit nicht als ungeliebtes Sprungbrett zum Kameramann oder Redakteur, sondern machen sie mit Leib und Seele.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihre Projekte weiterhin mit hochqualifizierten und motivierten EB-Tontechnikern umsetzen können. Helfen Sie uns, zukünftig von unserem Beruf leben zu können.
Das Kölner EB-Tontechniker-Netzwerk