Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt in ihrem gerade vorgestellten Bericht eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 €. Der Dachverband der Filmschaffenden-Verbände widerspricht diesem Vorschlag energisch.
Die Filmschaffenden fordern, den Rundfunkbeitrag mindestens gleich zu halten, wenn nicht geringfügig zu erhöhen, um die prekäre Lage derer zu verbessern, die das Programm herstellen.
Die Empfehlung der KEF beruht auf der Anmeldung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für die Jahre 2017 bis 2020. Zwar hatten diese eine Erhöhung ihrer Mittel um 10% gefordert, welche jedoch „durch höhere laufende Erträge und die Anrechnung einer Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016“ – also der Umstellung des Gebührenmodells – „weitgehend gedeckt“ seien.
In ihrer Prüfung hat die KEF die angemeldete Summe um 965,7 Mio. € reduziert und kommt damit sogar zu einem potentiellen Überschuss von von 542,2 Mio. €. Damit begründet sich ihre Empfehlung, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent zu senken.
Die Filmschaffenden fordern hingegen, den Rundfunkbeitrag mindestens gleich zu halten oder ihn geringfügige zu erhöhen. In ihrer Pressemitteilung weisen sie auf die dramatische wirtschaftliche Lage vieler bei Film und Fernsehen beschäftigter hin und fordern, die finanzielle Ausstattung der Sender so zu gestalten, das Filmschaffende von ihrem Beruf auch leben können.
Laut einer Umfrage aus dem letzten Jahr können das nur noch 39 %. Desweiteren können sich 44 % keine ausreichende Erholung leisten, weil sie finanziell darauf angewiesen sind, ständig zu arbeiten. 55 % haben keine ausreichende Altersvorsorge. Somit führen „die geringfügigen Einsparung heute zu Milliardenausgaben später, wenn die Programm-Macherinnen und -Macher in der Altersarmut landen und auf staatliche Hilfen angewiesen sind.“
Ob die Rechnung der KEF wirklich sinnvoll ist, ist fraglich. Vielfach wurde Kritik an der Entscheidung laut. Zum einen hatte die ARD 130 Mio. € die für die Sicherung des „audiovisuellen Erbes“ angesetzt, welche von der KEF komplett gestrichen wurden.
Zum Anderen bleibt der Wegfall von Einnahmen durch Radiowerbung beim WDR unberücksichtigt. Die Landesregierung von NRW hatte Ende Januar in der Novelle des WDR-Gesetzes beschlossen, ab 2017 beim WDR-Hörfunk die Werbung zu reduzieren. Diese Entscheidung konnte laut KEF nicht berücksichtigt werde, da sie nach Beginn des Prüfverfahrens stattgefunden habe.
Das wichtigste Argument gegen die Beitragssenkung aber liefert der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger selbst. Werde der Beitrag jetzt gesenkt, so ist doch mit einer Steigerung auf 19,40€ ab 2021 zu rechnen. Dann seien die Rücklagen aus der Umstellung auf die Rundfunkabgabe aufgebraucht. Ob diese Erhöhung dann bei den Ministerpräsidenten genauso gut ankommt, wie die Senkung, die sie jetzt ihren Wählern schenken dürfen, kann bezweifelt werden.