Mit dem Ziel, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gesetzlich dazu zu verpflichten, die Berechtigtenversammlung nicht mehr nur alle drei Jahre, sondern jährlich abzuhalten, hat Frank Röth eine Petition eingereicht.
Diese ist hier zu finden:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_07/_22/Petition_26070.html

Auch die EU-Kommission fordert in Artikel 7 Absatz 2 ihres Vorschlags für eine Richtlinie zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, dass die Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaften mindestens einmal jährlich stattfinden sollen. Zum Nachlesen der Forderung bitte den folgenden Link anklicken:
http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/management/com-2012-3722_de.pdf
Eine zweite Petition, eingereicht von Jakob Riedl, will erreichen, dass der Beirat der GVL ausschließlich mit Mitgliedern besetzt wird, die von den Berechtigten gewählt worden sind. Bislang können die Mitglieder des Beirates von der GVL selbst berufen werden. Zur Zeit sind 12 der 24 Mitglieder von der GVL berufen.
Hier der Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_07/_11/Petition_25835.htm