Für Unruhe in der Rundfunk- und Veranstaltungsbranche sorgt derzeit der Entschluß 232, der auf der World Radio Conference 2012 verabschiedet wurde und ab 2015 eine Erweiterung des Mobilfunkbetriebes auf die Frequenzen 694-790 in Aussicht stellt. Die Beteiligten sprechen je nach Interessenlage von einer baldigen Ausweitung des LTE-Betriebes auf den 700 MHz-Bereich oder lediglich von vagen Voruntersuchungen für die nächste Konferenz im Jahr 2015. Steht den Funkmikrofonen nun neues Ungemach bevor?
Hintergrund: Ursprünglich nicht auf der Tagesordnung, wurden die Europäischen Konferenzteilnehmer offensichtlich von dem Vorstoß afrikanischer und arabischer Staaten überrascht, welche nach der „Digitalen Dividende 1“ auch weitere Frequenzen des Rundfunks – und damit auch der Funkmikrofone – an die in diesen Ländern stärker benötigten Mobilfunknetze umwidmen wollen. Möglicherweise auch mit Interesse der USA und Asiens, wo der Fernsehbereich schon jetzt bei 700 MHz endet und entsprechende Mobilfunkgeräte von den Herstellern auf den Markt gebracht werden, würde dies für Europa eine „Digitale Dividende 2“ bedeuten, da Afrika und Europa zusammen in der selben Funkregulierungsregion 1 liegen.
Die Vertreter der deutschen Delegation aus Bundesministerium für Wirtschaft und Bundesnetzagentur sowie die Vertreter des APWPT betonten aber, dass auf der diesjährigen WRC KEIN endgültiger und formeller Beschluss erfolgt sei, den 700-MHz-Bereich neu zu vergeben! Der Beschluß enthalte lediglich Planungsabsichten ohne bindende Wirkung für die nächste Konferenz. Ob der Plan auf der WRC 2015 beschlossen werde, sei auch im Hinblick auf die in Auftrag gegebenen Verträglichkeitsstudien offen.
Zudem sei nur eine Anmeldung des Mobilfunks als Co-Primärer Nutzer beantragt worden. Das heißt, dass die einzelnen Länder selbst entscheiden könnten, ob sie das Spektrum 694-790 MHz in Zukunft entweder dem Rundfunk oder dem Mobilfunk zuteilen wollen. Da die Rundfunksender in Europa im Rahmen der gerade erst abgeschlossenen Digitalen Dividende 1 massiv in Sendefrequenzen in diesem Bereich investiert haben, sei es unwahrscheinlich, dass hier die Frequenzpläne – anders als in Afrika – in mittlerer Zukunft erneut umgeändert würden. Beispielsweise hat der SWR im 700 MHz-Bereich Frequenzzuteilungen bis 2025 erhalten, an denen nicht ohne weiteres gerüttelt werden könne. Nach inoffizieller Einschätzung der bei einer Informationsveranstaltung des BmWi am 16.3.2012 anwesenden Teilnehmer wird sich in diesem Zeitraum wohl nicht viel ändern.
Dennoch weisen wir unsere bvft-Mitglieder darauf hin, dass für langfristige Investitionen in Funkstrecken lieber der Bereich unter 690 MHz gewählt werden sollte, um möglichst lange vom Schutz des Rundfunk-Bandes profitieren zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Funkstrecken allein für Rundfunkzwecke (z.B. Filmproduktionen mit TV-Auswertung) eingesetzt werden. Funkstrecken für andere Veranstaltungen sind leider gezwungen, den Bereich 710-790 MHz zu nutzen. Siehe auch die entsprechenden » Webseiten der bvft.
Wir bitten unsere Mitglieder, auf jeden Fall ihre Funkstrecken anzumelden, denn nur wenn den Behörden eine umfangreiche Nutzung durch unsere Branche aktenkundig ist, kann in Zukunft eine wirksame Interessenvertretung durch die bvft und Partnerverbände erfolgen!
» Webseite der World Radiocommunication Conference 2012
» Pressemitteilung des APWPT
» Pressemitteilung des IRT
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Auszug aus dem Entschluß 232:

RESOLUTION 232 [COM5/10] (WRC‑12)
Use of the frequency band 694-790 MHz by the mobile, except aeronautical mobile, service in Region 1 and related studies


The World Radiocommunication Conference (Geneva, 2012) (…)

resolves

  1. to allocate the frequency band 694-790 MHz in Region 1 to the mobile, except aeronautical mobile, service on a co-primary basis with other services to which this band is allocated on a primary basis and to identify it for IMT;that the allocation in resolves 1 is effective immediately after WRC‑15;
  2. that use of the allocation in resolves 1 is subject to agreement obtained under No. 9.21 with respect to the aeronautical radionavigation service in countries listed in No. 5.312;
  3. that the lower edge of the allocation is subject to refinement at WRC‑15, taking into account the ITU-R studies referred to in invites ITU-R below and the needs of countries in Region 1, in particular developing countries;
  4. that WRC‑15 will specify the technical and regulatory conditions applicable to the mobile service allocation referred to in resolves 1, taking into account the ITU-R studies referred to in invites ITU-R below,

invites ITU-R

  1. to study the spectrum requirement for the mobile service and for the broadcasting service in this frequency band, in order to determine as early as possible the options for the lower edge referred to in resolves 4;
  2. to study the channelling arrangements for the mobile service, adapted to the frequency band below 790 MHz, taking into account:
    – the existing arrangements in Region 1 in the bands between 790 and 862 MHz and defined in the last version of Recommendation ITU-R M.1036, in order to ensure coexistence with the networks operated in the new allocation and the operational networks in the band 790-862 MHz,
    – the desire for harmonization with arrangements across all Regions,
    – the compatibility with other primary services to which the band is allocated, including in adjacent bands;
  3. to study coexistence between the different channelling arrangements which have been implemented in Region 1 above 790 MHz, as well as the possibility of further harmonization;
  4. to study the compatibility between the mobile service and other services currently allocated in the frequency band 694-790 MHz and develop ITU-R Recommendations or Reports;
  5. to study solutions for accommodating applications ancillary to broadcasting requirements;
  6. to report, in time for WRC‑15, the results of these studies