Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuer-Ausnahme für Freie verfassungsgemäß Eine Tätigkeit mit gleichzeitig gewerblichen und freien Anteilen bleibt insgesamt aber weiterhin gewerbesteuerpflichtig. Nähere Informationen und die mediafon-Meldung hier. Felix Andriessens2021-11-20T17:10:24+01:0012. Juni 2008| Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXLinkedInPinterest