GAGENEMPFEHLUNG SYNCHRONTON 2026

Mindestgagen für projektweise Mitarbeit in der Synchrontonproduktion

Die unten angegebenen Gagenempfehlungen stellen Mindestgagen für projektweise beschäftigte Synchrontonschaffende dar, gestaffelt nach Art der Produktion und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, dem Genre und der Tätigkeit des/der Filmtonschaffenden. Die individuellen Gagenvereinbarungen sollen je nach den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Synchronproduktion, Berufserfahrung und Qualifikation angemessen über der Mindestgage liegen.

Die Gagenempfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die Arbeitsleistung. Folglich nicht berücksichtigt und separat zu vergüten sind:

  • Geräte-/Technikmiete
  • Schnittplatz-/Studiomiete
  • Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten

Wir empfehlen weiterhin:

  • eine Tagesarbeitszeit von 8 Stunden nicht zu überschreiten.
  • Überstunden in einem angemessenen Verhältnis zur Tagesgage separat zu vergüten. Überstunden fallen ab der 9. Stunde an.
  • Geringfügigkeitszuschläge für Stundengagen zusätzlich zu verhandeln.
  • Aufschläge für Synchrontonarbeiten am Wochenende zu den in den Tabellen genannten Gagen:
    50% an Samstagen, 100% an Sonn- und Feiertagen.
  • Kompensationen für den kurzfristigen Ausfall/Verschiebung von Synchrontonprojekten:
    Bei einer Absage von 102 bis zu 65 Stunden vor Arbeitsbeginn fallen 50% der vereinbarten Gage an.
    Bei einer Absage von 64 bis zu 25 Stunden vor Arbeitsbeginn fallen 75% der vereinbarten Gage an.
    Bei einer Absage ab 24 Stunden vor Arbeitsbeginn fallen 100% der vereinbarten Gage an.
  • zu berücksichtigen, dass das auftraggebende Studio eine alternative Tätigkeit anbieten kann (z. B. „Taken“ statt wie ursprünglich gebucht „Schnitt“), sollte ein Projekt aufgrund eines Ausfalls bzw. einer Verschiebung nicht wie geplant stattfinden
  • Auch Berufsanfänger*innen sollten die hier genannten Mindestgagen nicht unterschreiten, denn wer die Verantwortung für eine bestimmte Position übernimmt, muss auch der Position angemessen entlohnt werden, egal wieviel Erfahrung sie oder er mitbringt. Dies gilt für alle Bereiche der Synchrontongestaltung.

Weitere Hinweise:
Mangels einer tariflichen Regelung werden die Gagen als Rechnungsgagen von (Solo)Selbstständigen ohne Umsatzsteuer dargestellt. Zur Ermittlung von Gehältern von Festangestellten gilt als annäherungsweise Formel :
4,33 (Wochen/Monat) x 5 (Tagesgagen) – 30%

Die bvft legt seit 2023 eine Gagenempfehlung für die Synchrontonberufe vor. Die empfohlenen Gagen werden jährlich evaluiert, mit führenden Partnern der Synchronbranche feinjustiert, und analog zu den Steigerungen im Tarifvertrag TV FFS angepasst.

Tagesgagen Synchroneditor*in / “Cutter*in”, selbstständig

Zeitrahmen Tätigkeit Empfohlene Gage Bemerkung
pro Tagschicht, ab 5 Std. Studio/Aufnahmeatelier TV 328 € max. 250 Takes
pro Abendschicht 328 € max. 6 Std.
pro Tagschicht, ab 5 Std. Studio/Aufnahmeatelier Kino 431 € max. 250 Takes
pro Abendschicht 428 € max. 6 Std.
ab 5 Std. Sprachschnitt TV 328 € je Band, max. 250 Takes
ab 5 Std. Sprachschnitt Kino 431 € je Band, max. 250 Takes
ab 5 Std. Taken TV 328 € 400-700 Takes, projektbedingt (*)
ab 5 Std. Taken Kino 431 € 400-700 Takes, projektbedingt (*)
ab 5 Std. MaE-Bearbeitung TV 328 € max. 45 Min. Laufzeit
ab 5 Std. MaE-Bearbeitung Kino 431 € max. 45 Min. Laufzeit
pro Tagschicht, ab 5 Std. Mischbetreuung TV 328 €
pro Abendschicht 328 € max. 6 Std.
pro Tagschicht, ab 5 Std. Mischbetreuung Kino 431 €
pro Abendschicht 431 € max. 6 Std.

* Wir empfehlen das Erheben von Aufschlägen für das Taken mit Rohübersetzung (15%) und Continuity (30%).
Die genannten Takezahlen stellen keine belastbaren Vorgaben dar: Projektbedingt sind hier Schwankungsbreiten und Abweichungen gegeben, die einer individuelleren Absprache bedürfen.

Tagesgagen Synchrontonmeister*in, selbstständig

Zeitrahmen Tätigkeit Empfohlene Gage Bemerkung
pro Tagschicht, ab 5 Std. Studio/Aufnahmeatelier TV 328 € max. 250 Takes
pro Abendschicht 328 € max. 6 Std.
pro Tagschicht, ab 5 Std. Studio/Aufnahmeatelier Kino 431 € max. 250 Takes
pro Abendschicht 431 € max. 6 Std.
pro Tagschicht, ab 5 Std. Mischung TV 467 €
pro Abendschicht 467 € max. 6 Std.
pro Tagschicht, ab 5 Std. Mischung Kino 500 €
pro Abendschicht 500 € max. 6 Std.

Die Vergütung von ADR-Aufnahmen (“Deutsch auf Deutsch”) erfolgt gemäß der bvft-Gagenempfehlung für Sprachtonmeister*innen.
Die Vergütung von Dolby-Atmos-Mischungen und von Gesangsaufnahmen in der Synchronproduktion erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Sie soll im angemessenen Verhältnis zu den genannten Vergütungsempfehlungen erfolgen.
Für die technische Einrichtung von Projekten im Aufnahme- und Mischstudio empfehlen wir eine Pauschale in Höhe von je 20€.