verdi_logoDie Dienstleistungsgewerkschaft ver.di übt – wie andere Verbände und Künstler auch – deutliche Kritik an der Urhebervertragsrechts-Novelle der Bundesregierung. Das „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung“ war nach seiner Vorlage durch Justizminister Heiko Maas, Mitte März diesen Jahres, und dem vorausgegangen Referentenentwurf, immer wieder kritisiert worden.
„Das neue Gesetz“, dessen Sinn die Stärkung der Urheberinnen und Urheber sein, helfe „den Urhebern kaum, so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Vor allem kritisiert ver.di in ihrer Pressemitteilung, dass die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zum Verbandsklagerecht zu beschränkt seien. Mit Hilfe des Verbandsklagerechts können Gewerkschaften und Verbände im Namen ihrer Mitglieder die Umsetzung von Vergütungsregeln gerichtlich erstreiten. ver.di vertritt nach eigenen Angabe 45.000 Urheber aus den Bereichen Rundfunk, Film, AV-Medien, Musik, Darstellende und Bildende Kunst sowie Journalismus und Literatur.
Die vollständige Pressemitteilung findet sich hier.