ENTSCHÄDIGUNG FÜR UMSTELLUNGSKOSTEN

Teilweise sind die hier gebotenen Informationen überholt. Dennoch geben sie die Schwierigkeiten bei der Einführung und Umstellung zur „Digitalen Dividende“ sehr informativ wieder

Seit 1. Januar 2016 konnten Nutzer*innen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Anträge auf Ausgleichszahlungen für drahtlose Produktionsmittel stellen, wenn diese wegen der Versteigerung des 700-MHz-Bandes und der Verlagerung von TV-Sendern in dem Bereich 470 – 694 MHz gestört werden.

Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser Produktionsmittel („PMSE“) für aus der Umwidmung der Frequenzen im Frequenzbereich 694 – 790 MHz resultierende Umstellungskosten (RL-UmstKoPMSE700)“. Der Zeitraum zur Antragstellung auf Ausgleichszahlung gemäß der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen an Sendernetzbetreiber des terrestrischen Fernsehrundfunks („KoRuFu“) und Nutzer drahtloser Produktionsmittel („PMSE“) für aus der Umwidmung der Frequenzen im Frequenzbereich“ ist seit 31.12.2019 abgelaufen.

Unser Partnerverband APWPT, sowie der Verein „SOS – Save our spectrum“ haben eine ausführliche Beschreibung des Entschädigungsverfahren bereitgestellt.

→ Leitfaden für Ausgleichszahlungen, SOS 2016