DAS FAQ ZUR FOLGEVERGÜTUNG VON SYNCHRONISIERTEN FILMEN UND SERIEN, DIE AUF NETFLIX ABRUFBAR SIND
Im Dezember 2023 hat die Berufsvereinigung Filmton e. V. (bvft) in Kooperation mit ver.di und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) eine gemeinsame Vergütungsregel (GVR) für die Folgevergütung von Synchronschaffende für Netflix Film- und Serien-Produktionen unterzeichnet.
Danach wird Netflix künftig auch Synchrontonschaffende, die an besonders erfolgreichen Netflix Film- und Serien-Produktionen mitgewirkt haben, am Erfolg beteiligen und so der besonderen Rechtslage in Deutschland Rechnung tragen.
Mit diesem FAQ möchten wir wichtige Fragen zur Verteilung der Erfolgsbeteiligungen von internationalen Netflix-Produktionen beantworten.
Die Ansprüche für Urheber*innen „auf eine weitere angemessene Beteiligung“ gehen auf die Urheberrechtsreform aus dem Jahr 2002 zurück. Die GVR trägt dieser Rechtsnovellierung Rechnung.
Gesetzesgrundlage für die GVR sind der § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Weitere Beteiligung der Urheber*in), die damit zusammenhängenden Auskunftsansprüche gemäß §32e Abs. 1 in Verbindung mit § 32d Abs. 2 Nr. 2 UrhG sowie Artikel 18, 19 und 20 der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (Regeln zur angemessenen Vergütung).
Sie gilt für alle Synchrontonschaffenden, unabhängig davon ob sie Mitglied in der Berufsvereinigung Filmton sind. Wichtig ist, dass der Wohnsitz in Deutschland ist. Sie müssen aber als Urheber oder ausübende Künstler gelten.
Ja, sie gilt sowohl für Angestellte als auch für Freischaffende.
Die Gelder werden direkt von Netflix verteilt. Eine ordnungsgemäße Registrierung im System von Netflix ist erforderlich.
Die Meldungen erfolgen über die Synchronproduzent*innen.
Achte darauf, dass du dort richtig erfasst wirst.
Die Meldekriterien sind: Name, E-Mailadresse, Einsatztage, Titel der Produktion
Bitte beachte, dass nicht jede Produktion eine Ausschüttung erhält, sondern nur die jeweils erfolgreichsten 15 Serien und 15 Filme eines Jahres.
Netflix stellt pro Jahr eine Gesamtsumme bereit, die unter den Synchronschaffenden verteilt werden. Dabei entfallen 82,5% auf Serien und 17,5% auf Filme.
Es werden jeweils folgende Gesamtsummen bereitgestellt:
2019: 100.000 €
2020: 200.000 €
2021: 150.000 €
2022: 150.000 €
2023 bis zunächst 2026: 475.00 €
Pro Jahr werden Folgevergütungen für die jeweils erfolgreichsten 15 Serien und 15 Filme in dem folgenden Verhältnis an die Berechtigten ausgezahlt:
Position: Prozentsatz
1: 21 %
2: 17 %
3: 13 %
4: 11,5 %
5: 7,5 %
6 – 10: Je 3,5 %
11- 15: Je 2,5 %
Rückwirkend werden für die Jahre 2019 – 2022 jeweils für die ersten fünf Produktionen Beträge ausgeschüttet.
Der Anteil für den Bereich Synchronton beträgt 5,48 %.
Synchrontonmeister/in
Synchroncutter/in im Studio
Synchroncutter/in im Schnitt
Synchroncutter/in MnE und Synchroncutter/in IT
Synchronton Mischtonmeister/in