DAS FAQ ZUR KÜNSTLERSOZIALKASSE
Das FAQ zur Künstlersozialkasse (KSK) richtet sich an alle Filmtonschaffenden, die bei der KSK gemeldet sind und Einnahmen aus nicht kreativer Tätigkeit erzielen. Es fasst alle relevanten Informationen zur Meldung von Einnahmen aus nicht kreativer Tätigkeit sowie zum Prüfungsverfahren der KSK zusammen.
Weitere Fragen an die KSK können direkt an die KSK gerichtet werden:
auskunft@kuenstlersozialkasse.de
abgabe@kuenstlersozialkasse.de
www.kuenstlersozialkasse.de
Telefon: 04421-9289000
Nicht künstlerische Tätigkeiten können von der KSK nur anerkannt werden, wenn die Einnahmen daraus pro Jahr nicht höher als 6.240 € sind.
Die Vermietung von Equipment ist beispielsweise eine nicht kreative Tätigkeit. Sollten die Einnahmen aus Equipmentvermietung höher als 6.240 € pro Jahr sein, führt die KSK ein Prüfungsverfahren durch, zur Feststellung, ob man seinen Anspruch auf Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV) und Rentenversicherung (RV) bei der KSK behalten kann.
Um seinen Anspruch auf KV und PV bei der KSK zu behalten, muss der folgende Fall zutreffen:
Die Einnahmen aus der anerkannten künstlerischen Tätigkeit (z. B. als Originaltonmeister*in) muss die Einnahmen aus der nicht künstlerischen Tätigkeit (z. B. Equipmentvermietung) finanziell überwiegen. Bspl: Einnahmen künstlerische Tätigkeit: 60K, Einnahmen nicht-künstlerische Tätigkeit: 20K.
Um seinen Anspruch auf RV bei der KSK zu behalten, muss der folgende Fall zutreffen:
Die Einnahmen aus der nicht künstlerischen Tätigkeit (z. B. Equipmentvermietung) dürfen eine jährliche Gesamtsumme von 43.800€ (West) und 42.600€ (Ost) nicht überschreiten.
Sollten Einnahmen aus nicht künstlerischer Tätigkeit erzielt werden und sollten diese höher als 6.240 € pro Jahr sein und wurde ein entsprechendes Prüfungsverfahren noch nicht durchgeführt, so kann dieses auf eigene Initiative begonnen werden. Dafür muss eine Änderungsmitteilung an die KSK übermittelt werden. Die dafür notwendigen Vordrucke können bei der KSK angefragt werden:
auskunft@kuenstlersozialkasse.de
abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Telefon: 04421-9289000