Der neue Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (FFS) ist nun veröffentlicht. Verdi/connexx.av und die Produzentenallianz haben sich Ende 2011 auf Gagenerhöhungen für alle Berufe geeinigt, während der Manteltarifvertrag, also die Bestimmungen zur Anwendung, Arbeitszeiten und Vergütungsregeln, im Großen und Ganzen gleich geblieben sind.
» Tarifvertrag bei connexx.av/Verdi
» Tarifvertrag bei der Produzentenallianz
» siehe auch: Gagenempfehlung der bvft
Die 50h-Wochenmindestgagen im Tonbereich auf Lohnsteuerkarte sind:

ab Juli 2012

  • Tonmeister: 1.358€
  • Tonassistenz: 980€

ab Januar 2013

  • Tonmeister: 1.395€
  • Tonassistenz: 1.010€

Wie immer gilt der Tarifvertrag nur als Ganzes mit allen Regelungen zu Arbeitszeiten und Überstundenvergütungen. Das Herauspicken einzelner Elemente seitens der Produktionsfirmen ist unzulässig. Bitte nutzt insbesondere die Zeitkonto-Regelung, um Überstunden in sozialversicherte zusätzliche Arbeitstage umzuwandeln!
Mitglieder von Verdi, die bei tarifgebundenen Produktionsfirmen arbeiten, haben ein Recht auf Beschäftigung nach dem Tarifvertrag. Des weiteren können auch alle anderen Firmen und Mitarbeiter freiwillig im Arbeitsvertrag darauf Bezug nehmen. Eine öffentliche Liste der tarifgebundenen Produktionen existiert auf Beharren der Produzentenallianz leider NICHT, im Einzelfall kann aber beim Connexx.av nachgefragt werden.
Wird der Tarifvertrag im Arbeitsverhältnis nicht angewandt, gilt für die Produktionsfirmen automatisch das normale Arbeitszeitgesetz mit einer Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag.
Bei Überschreitungen können die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter anonym informiert werden. Des weiteren empfiehlt sich eine Informierung von Verdi und den Berufsverbänden, die diese Information vertraulich und anonym an die Aktion Tariftreue weiterleiten, welche die Produktionsfirmen abmahnt.