(Berlin, 22. November 2011) In der dritten Verhandlungsrunde zwischen der Produzentenallianz und ver.di am 21. November ist für die rund 10.000 Film- und Fernsehschaffenden, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, ein Tarifergebnis erreicht worden. Das Ergebnis sieht kräftige Tarifsteigerungen in einer Laufzeit von zwei Jahren bis Ende 2013 vor. Die Erhöhung der Wochengagen von 35 € ab Juli 2012 und 10 € ab Januar 2013 als Sockelbeträge und 2 % ab Januar 2013 bedeutet eine Tarifsteigerung von durchschnittlich knapp 4 % pro Jahr (berechnet nach Westrick), was effektiv eine Steigerung von durchschnittlich 8 % über die zwei Jahre bringt.
Der Manteltarifvertrag gilt unverändert bis Ende 2013. Dazu wurde auf Wunsch von ver.di die Aufnahme von Gesprächen zu Veränderungen am Manteltarif ab Anfang 2013 vereinbart.
„Wir haben den Wunsch der Filmschaffenden nach kräftigen Gagensteigerungen durchgesetzt. Die Arbeit in der Filmbranche ist von vielen Widrigkeiten im Bereich der Sozialversicherung, der Arbeitsbedingungen am Set und natürlich auch beim Einkommen geprägt. Durch die Schaffung von Zeitkonten, einer Grenze für die tägliche Maximalarbeitszeit in den vergangen Tarifabschlüssen und nun zügig verhandelter kräftiger Gagensteigerungen für die nächsten zwei Jahre schafft ver.di Zug um Zug deutliche Verbesserungen für Filmschaffende“, erklärte der ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass durch die Erhöhung um Sockelbeträge von 45 € pro Woche in zwei Stufen niedrigere Gagengruppen beispielsweise in Assistenten-Tätigkeiten überproportional angehoben werden. Nicht zufriedenstellend bleibt der steigende Druck auf Produzenten und Beschäftigte in der Filmwirtschaft. Denn dieser Druck führt zu kürzeren Produktionszeiten unter verschärften Arbeitsbedingungen. Zudem drängt eine unangemessene Sozialgesetzgebung Filmschaffende zwischen Filmprojekten ins soziale Aus, weil ihren Beiträgen in die Arbeitslosen¬versicherung oftmals kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 folgt.
Der Gagentarif gilt für Filmschaffende, die im Drehteam und Postproduktion meist wenige Wochen an der Herstellung von Kinofilmen oder Spielfilmen und Serien für das Fernsehen mitwirken. Filmschaffende haben durch die extreme Kurzzeitbeschäftigung von wenigen Wochen pro Film und wenigen Filmen im Jahr ein besonders hohes Beschäftigungsrisiko und müssen gleichzeitig als Spezialisten qualifiziert bleiben. Darüber hinaus müssen sie sehr flexibel bundesweit und oft kurzfristig für angebotene Projekte zur Verfügung stehen.
Für Schauspielerinnen und Schauspieler steht ver.di zusammen mit dem Schauspielverband BFFS in laufenden Verhandlungen zu einem erstmaligen Tarifabschluss für Schauspielgagen. Im Zusammenhang damit wurde die weitere Verhandlung zum Neuabschluss des Kleindarsteller-Tarifvertrages vereinbart, um gleichwertige Gagenanhebungen sowie nötige Präzisierungen im Tarifvertrag zu schaffen. Diese verfolgen auch das Ziel zu einer besseren Abgrenzung von Schaupiel-Tätigkeiten und Kleindarstellern zu gelangen. Die Aufnahme von Berufsgruppen in die Gagentabelle aus dem Bereich Beleuchtung und Kamerabühne sowie Sounddesign, die zusammen mit der Berufsvereinigung Filmton (bvft) gefordert wurde, ist nicht erreicht worden.
Der ver.di-Tarifausschuss wird Ende November über das Tarifergebnis beraten. Der Abschluss steht unter einem Widerspruchsvorbehalt bis Mitte Dezember.