mediafon meldet im aktuellen Newsletter: wer als Selbstständiger in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterversichert ist, aber mit den Beiträgen drei Monate in Rückstand gerät, wird ohne Mahnung oder Vorwarnung aus der Versicherung ausgeschlossen. Diese Vorgehensweise ist laut dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen rechtens. Hier die vollständige Meldung bei mediafon.