Zitat einer Meldung von mediafon (ver.di):
„Nach einem Bericht des Focus und einer Ankündigung aus dem Gesundheitsministerium will die große Koalition die Gesundheitsreform in Sachen Krankengeld nachbessern. Fraglich bleibt, ob mit den Ankündigungen die Verunsicherung abzubauen ist. Wie die Regeln für Selbstständige und Unständige rückwirkend zum Jahresbeginn 2009 aussehen sollen, bleibt leidlich unklar.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt plane, so die Focus-Meldung vom 14. Dezember, unständig Beschäftigte Arbeitnehmern gleich zu stellen. Diese sollen künftig wieder ab dem ersten Tag Krankengeld bekommen, dafür aber auch den einheitlichen Arbeitnehmer-Beitrag von 15,5 Prozent an die Krankenversicherung zahlen. (Der „Selbstständigenbeitrag“ ohne Krankengeldanspruch beträgt 14,9 Prozent.) Bei den Wahltarifen, mit denen Selbstständige Krankengeld von einer gesetzlichen Kasse bekommen können, soll nach dem Bericht die dreijährige Bindung an die Kasse abgeschafft werden. – Zu rechnen ist hier damit, dass statt dessen die generelle „Wechselfrist“ von 18 Monaten auch für Wahltarife eingeführt wird. Zu den möglichen Änderungen am Gesetz zitiert Focus nicht genannte Regierungskreise mit der Aussage: „Einzelne Gruppen dürfen nicht schlechter dastehen“. Daher wolle man für „Wissenschaftler, Handwerker, Gestalter, Architekten, Künstler oder Journalisten, die oft wenig verdienen“, das Krankgeld in der freiwilligen Versicherung rückwirkend zum 1.1.2009 wieder einführen.
Am 17. Dezember kündigte auch die parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, in einem Gespräch mit der Presseagentur AP Korrekturen an. Den Schwarzen Peter in Sachen Verunsicherung will sie dabei den Krankenkassen zuschieben, die die Wahltarife nur schleppend umgesetzt haben. Bei aller berechtigten Kritik an den Kassen, vergisst sie jedoch zu erwähnen, wer das stark nachbesserungsbedürftige Gesetz gemacht hat und für die anhaltend schlechte Kommunikation über die Planungen der Regierung und der Koalitionäre verantwortlich ist. Die jetzt in der AP-Meldung angekündigten Änderungen – laut Caspers-Merk sind sie Konsens in den Fraktionen der großen Koalition – sprechen ebenfalls nicht dafür, dass bereits Details verabredet sind und entsprechen auch nicht der im Focus angekündigten Wiedereinführung des Krankengeldes in der alten Form. Die generelle Ankündigung der Staatssekretärin lautet: Vorausgesetzt im Frühjahr wird ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, sollen Betroffene rückwirkend zum 1. Januar zwischen einer Versicherung des Krankengelds zu heutigen Konditionen ab der siebten Woche und einem geringeren Beitragssatz mit Zusatzversicherung wählen dürfen. Das bedeutet:
Die bisherige Möglichkeit das Krankengeld über einen erhöhten Beitrag auch vor der siebten Woche abzusichern, wird für Selbstständige abgeschafft – es sei denn die Gesundheitspolitikerin kennt die bisherigen Regeln nicht und hat die siebte Woche versehentlich erwähnt.
Ob und wie ein vorgezogenes Krankengeld für die Pflichtversicherten der Künstlersozialkasse realisiert wird, bliebe ebenfalls ungeklärt.
Für unständig Beschäftigte bleibt eine Zusatzversicherung notwendig, sollte die via Focus unverbindlich angekündigte Gleichstellung mit Arbeitnehmern nicht erfolgen.
Unklar bleibt schließlich, was bei einer Gesetzesänderung im Frühjahr mit jenen passiert, die in der Übergangszeit Krankengeld beanspruchen müssen. – Hier gilt ja erst mal die alte neue Rechtslage, nach der ein Wahltarif abgeschlossen sein muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Ob man sich auf Ankündigungen verlassen will, muss jeder und jede selbst entscheiden. Bislang existiert nichts außer Gerüchten und Vermutungen über den Willen von Regierung und Koalitionsfraktionen. Keine klare Planung und erst recht kein Gesetzentwurf. Damit gilt ab 1. Januar erst einmal die neue Rechtslage: Der Krankengeldanspruch für gesetzlich versicherte Selbstständige und unständig Beschäftigte entfällt. Wer Krankengeld haben will, muss einen Wahltarif oder eine Zusatzversicherung abschließen. Tut man das erst nach dem 1.1.2009, so entsteht der Krankengeldanspruch in der Regel erst nach einer Karenzzeit von drei Monaten.
Die Gewerkschaft ver.di forderte daher, die notwendigen Nachbesserungen der Gesundheitsreform noch vor der parlamentarischen Weihnachtspause auf den Weg zu bringen. Ziel müsse sein, so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke „Transparenz, Rechtssicherheit und Finanzierbarkeit im Fall einer Erkrankung“ zu schaffen. Der ver.di, die das Thema Krankengeld seit Monaten beschäftigt, ist es zwischenzeitlich gelungen, bei einigen Rundfunksendern Vereinbarungen durchzusetzen, die die zur Zeit noch geltenden gesetzlichen Verschlechterungen abfedern oder aufheben. Das reiche, so Werneke, jedoch nicht aus. Es bestehe insbesondere „noch immer ein hoher Handlungsdruck für die Mehrheit der selbstständigen Kolleginnen und Kollegen, die von Tarifregelungen nicht profitieren können.“ Dieser Handlungsdruck ist durch die weitgehend nebulösen Ankündigungen aus dem Regierungsumfeld nicht geringer geworden.“