Heiko_Maas_Berlin_2015-08-29Bei einer Veranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Bundesverband Schauspiel (BFFS),betont Justizminister Heiko Maas seinen Willen, die Position der Kreativen in der geplanten Urhebervertragsrechtsreform zu stärken. Dies berichtet Blickpunkt-Film in einem ausführlichen Artikel.

Auf der Veranstaltung am 14.2. in der Berliner Akademie der Künste, bei der auch Vertreter von BVR und ARD-Degeto anwesend waren, verteidigte Maas seinen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urhebervertragsrechtes auch gegen die lautstarke Kritik von Seiten der Rechteverwerter. Sender, Verleiher und Verleger hatten seinen Entwurf zuletzt als praxisfern kritisiert. Maas hielt dem entgegen, an den im Entwurf geplanten Instrumenten zu seiner Durchsetzung, etwa dem Auskunftsanspruch über die Verwertung und dem Verbandsklagerecht, festhalten zu wollen.
Das seit 2002 bestehende Gesetz zielt darauf ab, Kreative für ihre Arbeit angemessen zu bezahlen und an der Nutzung und dem wirtschaftlichem Erfolg der Werke zu beteiligen. Seine Umsetzung gestaltet sich jedoch äußerst schwierig. So seien seither nur fünf Verträge über Vergütungsregelungen abgeschlossen worden und Total-buy-out-Vertäge sind noch immer die Regel. Problematisch ist vor allem, in dem bei ÖR-Auftragsproduktionen üblichen Geflecht aus Subunternehmen und Koproduzenten, überhaupt die richtigen Vertragspartner für die Vergütungsansprüche der Kreativen zu finden. Praxisnah erscheint daher – vor allem aus Sicht der Verwerter – an Stelle für jeden der vielen Branchenverbände ein eigenes Vergütungssystem einzuführen, eine Branchenlösung zu etablieren. Dazu gab es am 28.01.2016 ein erstes großes Sondierungsgespräch zwischen der ARD, DEGETO, der Produzentenallianz, ver.di, BFFS und 15 weiteren Kreativ-Berufsverbänden, darunter die bvft als Vertreter der Filmtongestalter. Ein weiteres Sondierungsgespräch wird es am 13.04.2016 geben.