Wie Die Filmschaffenden e.V. bereits in einer Pressemitteilung am 21.8.2008 mitteilten, ist am 15.8.2008 durch Mitarbeiter des Berliner Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) ein laufender Drehtag für „Im Angesicht des Verbrechens“ der Produktionsfirma Typhoon AG um 1.30 nachts abgebrochen worden.

Grund war die (im vorliegenden Falle wiederholte) erhebliche Verletzung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) durch die Produktionsleitung.
Die Filmschaffenden e.V. weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das ArbZG für alle Arbeitnehmer gilt. Nähere Informationen zum Gesetz siehe hier (Link zu connexx.av).