Die „Kreditanstalt für den Wiederaufbau“ (KfW) vereinigt die bisherigen Förderprogramme „MikroDarlehen“ und „StartGeld“ zum „KfW-Startgeld“ für Gründungen mit einem Fremd-Finanzbedarf <= €50.000, deren Gründungszeitpunkt nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.