bvft Logo2019 werden zum ersten Mal Gelder nach dem Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm an berechtigte Filmschaffende ausgezahlt – wir berichteten. Die sogenannte Kinoerlösbeteiligung ist ein großer Durchbruch im Bemühen um die urheberische Anerkennung der Filmtonschaffenden in Deutschland. Nicht nur für diese stellt die Regelung ein Novum dar und wirft viele Fragen auf. Mit diesem FAQ wollen wir einige davon beantworten.
Wie kam die Erlösbeteiligung Kinofilm zustande?
2002 wurde das Urhebergesetzt novelliert. In den §32 und §32a verlangt es seit dem eine angemessene Beteiligung aller Urheber*innen an den Erlösen eines Kunstwerks. Um dem gerecht zu werden, handelten 2012 und 2013 die Gewerkschaft ver.di zusammen mit dem BFFS und der Produzentenallianz einen Zusatz zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) aus. Dieser „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ wurde im März 2013 unterzeichnet.
Gilt die Beteiligung nur für Mitglieder der Berufsvereinigung Filmton?
Die bvft vertrat in der sogenannten Binnenverteilungsrunde den Filmton gegenüber den anderen Gewerken, das Ergebnis dieser Verhandlungen kommt aber natürlich allen Filmtonschaffenden zu gute.
Wer verteilt das Geld?
Die Ausschüttung der Gelder der Erlösbeteiligung Kinofilm wird durch die Deutsche Schauspielkasse DESKA vorgenommen. Diese wurde vom Bundesverband Schauspiel (BFFS) zur Verteilung der Beträge an die Schauspieler*innen gegründet, unternimmt jedoch inzwischen die Verteilung für alle berechtigten Filmgewerke.
Muss ich der DESKA beitreten um eine Ausschüttung erhalten zu können?
Nein, anders als bei Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst ist keine Mitgliedschaft bei der DESKA nötig oder möglich.
Muss ich ver.di Mitglied sein um eine Beteiligung erhalten zu können?
Nein, ver.di hat zwar im Namen ihrer Mitglieder verhandelt, das Ergebnis kommt aber allen Filmschaffenden zu gute. ver.di freut sich jedoch über deine Mitgliedschaft um ihre gute Arbeit zu unterstützen.
Muss ich bei der Filmproduktionsfirma angestellt gewesen sein um eine Beteiligung zu erhalten?
Für eine Berechtigung spielt es keine Rolle, ob man direkt für die Filmproduktionsfirma oder bei einem Auftragnehmer (Postproduktionshaus) gearbeitet hat. Ebenso macht es keinen Unterschied, ob man angestellt oder selbständig beschäftigt war.
Was muss ich tun um die Ausschüttung für Kinofilme an denen ich mitgearbeitet habe zu erhalten?
Zunächst einmal nichts. Die DESKA meldet sich bei den berechtigten Filmschaffenden schriftlich mit einem Fragebogen. Dieser muss beantwortet werden um den Anteil zu erhalten.
Woher weiß die DESKA ob ich an einem erfolgreichen Film mitgearbeitet habe?
Die DESKA nutzt Daten der Produktionsfirmen, den Abspann des Films, sowie allgemein zugängliche Informationen aus Internetdatenbanken zur Ermittlung der Berechtigten.
Für welche Filme wird die Erlösbeteiligung Kinofilm ausgeschüttet?
Damit einen Ausschüttung fällig wird muss der Film mehrere Kriterien erfüllen. Als erstes darf sein Drehstart nicht vor März 2014 gelegen haben. Dann muss die Produktionsfirma den Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) anerkennen und anwenden. Nicht zuletzt muss der Film wirtschaftlich erfolgreich sein. Die Kriterien dafür sind im Ergänzungstarifvertrag genau definiert.
Wie hoch ist der ausgeschüttete Anteil der Gewinne?
Die Beteiligungssätze entsprechen 7,5%, 12,5% bzw 15% der im Ergänzungstarifvertrag definierten „weiteren Erlöse“. Überschreiten diese zum Jahresende bestimmte Schwellen, werden diese Beteiligungssätze fällig. Die erste Schwelle wird überschritten sobald ein Gewinn anfällt – noch vor Rückzahlung einer Filmförderung. Die zweite und dritte Schwelle, sobald weitere Erlöse in Höhe von weiteren 10% bzw 20% der Herstellungskosten erwirtschaftet sind.
Wie hoch ist der Anteil des Filmtons prozentual?
Je nachdem ob es sich um einen Real-, Dokumentar-, oder Animationsfilm handelt entfallen auf den Bereich Tongestaltung 5,48%, 9,18% oder 11,90% der Verteilungssumme.
Was ist mit Fernsehfilmen?
Reine Fernsehfilme sind von der Erlösbeteiligung nicht betroffen. 2015 gab es Verhandlungen zwischen ARD, DEGETO, Produzentenallianz und ver.di zusammen mit Vertretern der meisten Filmverbände, um eine ähnliche Lösung für den Fernsehbereich zu erreichen. Diese kamen jedoch wegen weit auseinander liegender Vorstellungen ins Stocken. Die Berufsvereinigung Filmton wirkt darauf hin, dass diese Verhandlungen wieder aufgenommen werden.
Wann wird ausgeschüttet?
Die Ausschüttung erfolgt über das Jahr verteilt für das Vorjahr. Momentan werden Filme bis Drehstart März 2014 rückabgewickelt.
Welche Gewerke erhalten einen Anteil an der Verteilung?
Erlösberechtigt sind Filmschaffende der Gewerke Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild, Tonaufnahme und -gestaltung, Animation, Filmmontage, Stunt, Synchron- und Filmschauspiel. Die Höhe der jeweiligen Beteiligung eines Gewerks hängt davon ab ob es sich um einen Realspielfilm, einen Dokumentar- oder Animationsfilm handelt. Taucht ein Gewerk nicht auf, wird sein Anteil prozentual umgelegt.
Welche Tonberufe erhalten einen Teil am Anteil des Filmtons?
Originaltonmeister*innen, Sounddesigner*innen; FX-Editor*innen, Geräuschtonmeister*innen, Geräuschemacher*innen und Mischtonmeister*innen gehören zu den berechtigten Filmtonberufen welche die bvft als Miturheber*innen durchsetzen konnte.
Wie berechnen sich die genauen Anteile der Filmtonschaffenden?
Unter den Filmtonberufen gibt es eine prozentuale Staffelung. Sie folgt exakt den Prozentsätzen, die in Diskussionen unter der bvft-Mitgliedschaft in drei Städten ermittelt wurden. Die prozentualen Anteile sind in dieser Grafik ersichtlich:
Tortengrafik der Verteilung innerhalb der Filmton Berufe
Wie hoch sind die ausgezahlten Beträge?
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den erzielten Gewinnen, die von der DESKA geprüft werden. Die genaue Höhe der ausgezahlten Beträge werden von der DESKA nicht publiziert und unterliegen der Verschwiegenheit. Von Empfängerseite wurden uns jedoch Summen im deutlich fünfstelligen Bereich für einen Film der 3. Gewinnstufe genannt.
Was kann ich tun, damit alle Berechtigten ihren Anteil erhalten?
Wenn du Post von der DESKA bekommst, kann es sinnvoll sein andere berechtigte Filmtonschaffende, die am gleichen Film mitgearbeitet haben, darüber zu informieren. Außerdem sammelt die bvft Titel von Filmen die zur Ausschüttung gelangt sind. Bitte informiere uns!
Was ist mit Filmen die nicht von tarifgebundenen Filmproduktionsfirmen produziert wurden?
Auch bei wirtschaftlich erfolgreichen Filmen die nicht von tarifgebundenen Firmen hergestellt werden besteht ein Anspruch der Miturheber*innen auf angemessene Beteiligung. Diese muss jedoch individuell vereinbart und gegebenenfalls juristisch durchgesetzt werden.
Was ist mit Filmen die vor die vor März 2014 gedreht wurden?
Zumindest für Filme die nach der Novelle des Urhebergesetzes 2002 hergestellt wurden dürfte es einen Anspruch auf angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg geben. Diese Ansprüche müssen aber individuell geklärt und gegebenenfalls juristisch durchgesetzt werden.
Wo gibt es weitere Informationen?
Der Anhang zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende kann unter https://filmunion.verdi.de/tarife/++co++ab106158-2071-11e3-8791-52540059119e und unter http://www.bffs.de/files/2014/12/20130718-Erg%C3%A4nzungstarifvertrag-Erl%C3%B6sbeteiligung-Kinofilm-final-Signatur.pdf eingesehen werden.
Bei Fragen steht die bvft gern zur Verfügung.