Nun bewegt sich die Politik – nicht weit genug, aber in die richtige Richtung. Auf Drängen der ver.di FilmUnion wird der Zugang zu ALG I erleichtert. Dieser wichtige Zwischenschritt ist ein Dank an die Politik wert – findet ver.di. Eine Postkarte an den Ausschuss für Arbeit und Soziales kann jetzt online unterzeichnet werden. Der Bundestag hat die Gesetzesänderung beschlossen und sie wird ab dem August in der neuen Form gelten: So soll aus der 6-Wochen-Hürde nun immerhin eine 10-Wochen-Hürde werden. Damit ist eine weitere Verbesserung erreicht.

Filmschaffende und die verkürzte Anwartschaft

Seit 2005 müssen Antragsteller 360 Sozialversicherungstage innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren nachweisen, um Arbeitslosengeld I (ALG I) zu erhalten. Vor 2005 betrug die Rahmenfrist drei Jahre. Die neue Regelung geht an den besonderen Beschäftigungsverhältnissen in der Branche vorbei. Immer mehr Film- und Fernsehschaffende werden unverschuldet zu Arbeitslosengeld II-Empfängern – trotz ihrer hohen Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung.
Dies bedeutet nicht nur finanzielle Einschnitte. Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss zahlreiche Auskünfte über sich, sein Vermögen und seine Lebenssituation erteilen. Hilfestellungen der Arbeitsagenturen wirken geradezu grotesk: Filmschaffende brauchen zwischen zwei Drehs kein Bewerbungstraining oder Ausbildung zum Staplerfahrer.

Politische Lobbyarbeit

Die ver.di-FilmUnion (damals noch: BundesFilmVerband) nahm dies zum Anlass, mit der politischen Lobbyarbeit zu beginnen. Viele Gespräche mit Filmschaffenden, mit Abgeordneten und Parteien folgten. Um die Argumentation gegenüber der Politik auf sichere Füße zu stellen, führte sie 2007 die bisher umfangreichste Sozialstudie zur Film- und Fernsehbranche durch. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeit waren bedrückend. Weil sie kein ALG I beziehen konnten, mussten knapp 31 % der Befragten bereits Vermögen oder Erspartes aufbrauchen. Bei 22,6 % handelte es sich dabei um Vermögen, das für die spätere Altersvorsorge eingeplant war. Wegen der Erkenntnisse aus der Studie kam endlich Bewegung in die politische Diskussion.

Druck auf allen Ebenen

Die ver.di FilmUnion machte weiter Druck. Im Kleinen, aber auch im Großen. So haben sie im Jahr 2009 z.B. 8.000 Unterschriften von Film- und Fernsehschaffenden an Arbeitsminister Olaf Scholz und den Staatsminister für Kultur Bernd Neumann übergeben. Ihre Forderung war legitim: „Wir wollen eine verkürzte Anwartschaftszeit.“

Erste Erfolge

Noch im gleichen Jahr hatte ver.di es dann endlich geschafft. Es gab eine Gesetzesänderung, nach der eine kürzere Anwartschaftszeit reichen sollte, jedenfalls dann, wenn hauptsächlich kurze Beschäftigungsverhältnisse von unter sechs Wochen zugrunde liegen. Die Vorstandsmitglieder der ver.di-FilmUnion (allesamt selbst Film- bzw. Fernsehschaffende) warfen den Taschenrechner an und kamen zu dem Ergebnis, dass die Zahl derer, die von der Gesetzesänderung profitieren zu gering sei. Die eingebaute sechs-Wochen-Hürde und eine Verdienstobergrenze (ca. 30.000 € p.a.) engten die Wirksamkeit der Gesetzesänderung sehr ein. Nach wie vor kamen zu wenige Film- und Fernsehschaffende in den Genuss von ALG I – und das, obwohl sie fleißig Beitrag zahlten.
Wieder einmal musste für viel Geld geforscht werden, um der Politik Argumente an die Hand zu geben. In diesem Jahr erschien ver.dis Studie „Abgedreht und abgelehnt“. Nachdem sie der Politik schwarz auf weiß darlegen konnte, dass lediglich 5,5 % der Befragten von der neuen Regelung profitieren, erkennen alle Bundestagsfraktionen an, dass es Nachbesserungen zugunsten der Film- und Fernsehschaffenden geben muss. Für diese Einsicht kannst du dich mit der Postkarte bedanken.

Mitmachen

Der Bundestag hat die Gesetzesänderung beschlossen und sie wird am dem August in der neuen Form gelten: So soll aus der 6-Wochen-Hürde nun immerhin eine 10-Wochen-Hürde werden. Damit ist eine weitere Verbesserung erreicht. Da das nicht reicht, bleibt ver.di dran. Mach mit und sag „Danke“.
Du kannst Portokosten sparen indem du die Postkarte online unterzeichnest. Ver.di druckt deinen Namen und dein Gewerk dann auf die Karte und schickt sie für dich ab. Deine Mailadresse kannst du angeben falls ver.di dich auf dem Laufenden halten soll.
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