In welchem Fall ist ein Prüfungsverfahren durch die KSK notwendig?
Nicht künstlerische Tätigkeiten können von der KSK nur anerkannt werden, wenn die Einnahmen daraus pro Jahr nicht höher als 6.240 € sind.
Die Vermietung von Equipment ist beispielsweise eine nicht kreative Tätigkeit. Sollten die Einnahmen aus Equipmentvermietung höher als 6.240 … weiterlesen