Einreichung einer Änderungsmitteilung

Sollten Einnahmen aus nicht künstlerischer Tätigkeit erzielt werden und sollten diese höher als 6.240 € pro Jahr sein und wurde ein entsprechendes Prüfungsverfahren noch nicht durchgeführt, so kann dieses auf eigene Initiative begonnen werden. Dafür muss eine Änderungsmitteilung an die … weiterlesen

2023-08-03T17:36:57+02:003. August 2023|
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