Das FAQ zur Pensionskasse Rundfunk
Was müssen Filmtonschaffende beachten, die in Anstellung arbeiten?
Filmtonschaffende, die befristet beschäftigt sind, müssen lediglich bei Vertragsunterzeichnung bzw. vor Beginn der Beschäftigung dem Produktionsunternehmen/der Rundfunkanstalt mitteilen, dass Sie PKR-Mitglied sind und die PKR-Mitgliedsnummer mitteilen. Die Abführung der Beiträge – Eigen- und Auftraggebendenbeiträge – erfolgt dann automatisch über die … weiterlesen