Das FAQ zur Pensionskasse Rundfunk

Was müssen Filmtonschaffende beachten, die in Anstellung arbeiten?

16. Mai 2025

Filmtonschaffende, die befristet beschäftigt sind, müssen lediglich bei Vertragsunterzeichnung bzw. vor Beginn der Beschäftigung dem Produktionsunternehmen/der Rundfunkanstalt mitteilen, dass Sie PKR-Mitglied sind und die PKR-Mitgliedsnummer mitteilen. Die Abführung der Beiträge – Eigen- und Auftraggebendenbeiträge – erfolgt dann automatisch über die … weiterlesen

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