Das FAQ zur Pensionskasse Rundfunk

Wer kann Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk (PKR) werden?

16. Mai 2025

In der PKR kann Mitglied werden, wer als freie*r Mitarbeiter*in in einer befristeten Festanstellung oder selbständig auf Rechnung direkt oder indirekt für öffentlich-rechtliche Rundfunksender, fiktionale Netflix-Produktionen oder eines der rund 500 Produktionsunternehmen arbeitet. Die Art der Tätigkeit spielt dabei keine … weiterlesen

Wie hoch ist der Zuschuss der Arbeitgebenden?

16. Mai 2025

Die Arbeitgebenden unterstützen die PKR-Vorsorge je nach Sozialversicherungsstatus mit einem Zuschuss von 4 % oder 7 % des Honorars. Wenn du gesetzlich rentenversichert oder Mitglied in der Künstlersozialkasse bist, legen Auftraggebende 4 % als Zuschuss obendrauf.… weiterlesen

Wie hoch ist mein Eigenanteil?

16. Mai 2025

Grundsätzlich kannst du wählen, ob du 4 % oder 7 % deines Honorars in die PKR-Vorsorge investierst.

 

Die Festlegung auf den Beitragssatz ist nicht in Stein gemeißelt. Auch hier gilt: Die PKR ist flexibel. Ein Wechsel der Beitragshöhe von … weiterlesen

Müssen die Beiträge zur PKR-Vorsorge versteuert werden?

16. Mai 2025

Ja. Die Beiträge sind nach individuellen Voraussetzungen (Beschäftigungsverhältnis – befristet angestellt, frei – und Auszahlungsart) in der Ansparphase (vorgelagert) bzw. in der Leistungsphase (nachgelagert) zu versteuern. Ob vor- oder nachgelagert besteuert wird, lässt sich nicht persönlich entscheiden, sondern hängt vom … weiterlesen

Welche Angaben müssen auf der Rechnung stehen?

16. Mai 2025

Auf der Rechnung muss die PKR-Mitgliedsnummer vermerkt sein, ebenso die Steuernummer sowie die USt-ldNr. Zudem ist es sinnvoll, den (Arbeits-)Titel der Produktion und den beauftragenden Sender zu nennen. Dadurch machst du es dem Produktions-/Subunternehmen einfacher, die Rechnung zuzuordnen.

 

Eine … weiterlesen

Erhalte ich PKR-Zuschüsse, auch bei Kinoproduktionen?

16. Mai 2025

Bei Kino-Koproduktionen sind PKR-Zuschüsse nicht verpflichtend. Selbstverständlich steht es jeder/jedem Produzent*in frei, PKR-Beiträge für die Filmschaffenden abzuführen. Sie bekommen sie allerdings nicht von den Sendern erstattet. Kläre vorab, ob das Produktionsunternehmen die PKR-Beiträge erstattet.… weiterlesen

Wie stelle ich sicher, dass ich meine PKR-Beiträge erhalte, auch wenn ich durch ein Subunternehmen (z. B. einem Postproduktionshaus) beauftragt werde?

16. Mai 2025

Zunächst solltest du klären, ob das auftraggebende Produktionsunternehmen PKR-Anstaltsmitglied ist. Wenn dem so ist, gibst du bei deiner Rechnungstellung die PKR-Beiträge an. Das Subunternehmen bekommt die PKR-Beiträge (deine und die vom Auftraggebenden) vollständig erstattet.

 

Sollte das auftraggebende Produktionsunternehmen kein … weiterlesen

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