Wie kam es zur Unterzeichnung einer Vereinbarung für eine Folgevergütung?
Die Ansprüche für Urheber*innen „auf eine weitere angemessene Beteiligung“ gehen auf die Urheberrechtsreform aus dem Jahr 2002 zurück. Die GVR trägt dieser Rechtsnovellierung Rechnung.
Gesetzesgrundlage für die GVR sind der § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Weitere Beteiligung der Urheber*in), die damit … weiterlesen