Zunächst solltest du klären, ob das auftraggebende Produktionsunternehmen PKR-Anstaltsmitglied ist. Wenn dem so ist, gibst du bei deiner Rechnungstellung die PKR-Beiträge an. Das Subunternehmen bekommt die PKR-Beiträge (deine und die vom Auftraggebenden) vollständig erstattet.

 

Sollte das auftraggebende Produktionsunternehmen kein PKR-Mitglied sein, ist die Erstattung freiwillig. Kläre vorab, ob das Produktionsunternehmen die PKR-Beiträge erstattet.