Die lebenslange Rente umfasst auch einen Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen.
Im Lebenspartnertarif zählen dazu:
- Ehegattin oder Ehegatte
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner
- Lebensgefährtin oder Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend
- Kinder
Im Rententarif sind Ehegattin, Ehegatte und Kinder abgesichert.
Ausführliche Informationen gibt es auf der PKR-Website unter pkr.de/hinterbliebenenversorgung.