Die lebenslange Rente umfasst auch einen Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen.

Im Lebenspartnertarif zählen dazu:

  • Ehegattin oder Ehegatte
  • Lebenspartnerin oder Lebenspartner
  • Lebensgefährtin oder Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend
  • Kinder

Im Rententarif sind Ehegattin, Ehegatte und Kinder abgesichert.

Ausführliche Informationen gibt es auf der PKR-Website unter pkr.de/hinterbliebenenversorgung.