Die Arbeitgebenden unterstützen die PKR-Vorsorge je nach Sozialversicherungsstatus mit einem Zuschuss von 4 % oder 7 % des Honorars. Wenn du gesetzlich rentenversichert oder Mitglied in der Künstlersozialkasse bist, legen Auftraggebende 4 % als Zuschuss obendrauf.