Seit Inkrafttreten des TV bAV müssen tarifgebundene Produktionsunternehmen ihren Filmschaffenden bereits mit dem Arbeitsvertrag ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung machen. Die Altersvorsorge wird über eine sogenannte Entgeltumwandlung umgesetzt. Das bedeutet:

  • Filmschaffende zahlen mindestens 4 % ihres Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge ein, auf eigenen Wunsch bis zu maximal 8 %.
  • Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen Zuschuss von 4 % des Arbeitsentgelts.
  • Filmschaffende entscheiden von Auftrag zu Auftrag, ob sie das Angebot annehmen und wie hoch ihr Eigenanteil ist.
  • Das Anmelden und Abführen der Beiträge an die PKR übernimmt das Produktionsunternehmen.

Filmschaffende, die das bAV-Angebot annehmen, werden automatisch über das Produktionsunternehmen bei der PKR angemeldet.