In der PKR kann Mitglied werden, wer als freie*r Mitarbeiter*in in einer befristeten Festanstellung oder selbständig auf Rechnung direkt oder indirekt für öffentlich-rechtliche Rundfunksender, fiktionale Netflix-Produktionen oder eines der rund 500 Produktionsunternehmen arbeitet. Die Art der Tätigkeit spielt dabei keine Rolle.