Zunächst verpflichtet der TV bAV tarifgebundene Produktionsunternehmen, die PKR-Altersvorsorge anzubieten, wenn sie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Privatsender, Streamingdienste oder Kino produzieren. Darüber hinaus können sich auch nicht tarifgebundene Produktionsfirmen freiwillig beteiligen.

Eine Übersicht aller Produktionsunternehmen, die Anstaltsmitglied der PKR sind und sich damit verpflichtet haben, PKR-Beiträge abzuführen, gibt es auf der PKR-Website unter pkr.de/anstaltsmitglieder.

Ob ein Produktionsunternehmen tarifgebunden produziert, kannst du über ver.di erfragen.