Vom Tarifvertrag profitieren Filmschaffende, wenn sie

  • für ein tarifgebundenes Produktionsunternehmen tätig sind.
  • auf Produktionsdauer beschäftigt werden.
  • an Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Privatsender, Streamingdienste oder Kino mitwirken.
  • innerhalb Deutschlands arbeiten oder bei Auslandsproduktionen deutschem Recht unterliegen.