Vom Tarifvertrag profitieren Filmschaffende, wenn sie
- für ein tarifgebundenes Produktionsunternehmen tätig sind.
- auf Produktionsdauer beschäftigt werden.
- an Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Privatsender, Streamingdienste oder Kino mitwirken.
- innerhalb Deutschlands arbeiten oder bei Auslandsproduktionen deutschem Recht unterliegen.