Filmschaffende können das Angebot zur Entgeltumwandlung ablehnen. In diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei Produktionen für Kino, Streaming und Privatfernsehen Beiträge nach dem bisherigen PKR-Modell zahlt.
Filmschaffende können das Angebot zur Entgeltumwandlung ablehnen. In diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei Produktionen für Kino, Streaming und Privatfernsehen Beiträge nach dem bisherigen PKR-Modell zahlt.